Fahrt ohne Fahne : Sollte Berlin auch Alkohol in Bussen und Bahnen verbieten?

11.12.2011 17:30 Uhrvon , und
  • Volle Züge: Noch einmal wollten sie in der S-Bahn so richtig einen heben... Foto: dpa
    Volle Züge: Noch einmal wollten sie in der S-Bahn so richtig einen heben... - Foto: dpa
  • ... denn seit dem heutigen Sonntag gilt im Münchener Nahverkehr ein striktes Alkoholverbot. Foto: dpa
    ... denn seit dem heutigen Sonntag gilt im Münchener Nahverkehr ein striktes Alkoholverbot. - Foto: dpa
  • Hunderte, zumeist mehr oder wenige junge Münchener machten es sich in den S-Bahnen gemütlich. Foto: dpa
    Hunderte, zumeist mehr oder wenige junge Münchener machten es sich in den S-Bahnen gemütlich. - Foto: dpa

Immer mehr Städte gehen gegen Alkohol im öffentlichen Nahverkehr vor. In Berlin wartet die BVG auf Zeichen des Senats – für eine Gesetzesänderung.

Hamburg hat’s, München hat’s, Nürnberg hat’s – das strikte Alkoholverbot in Bahnen und Bussen des Nahverkehrs. Und auch Berlin scheint sich in diese Richtung zu bewegen. Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) will die Erfahrungen der anderen Städte auswerten – und die BVG wartet auf ein Zeichen des neuen Senats. Denn während der langjährige Innensenator Ehrhart Körting (SPD) strikt gegen ein solches Verbot war, hat sich Nachfolger Frank Henkel (CDU) zumindest in der Opposition für ein Alkoholverbot eingesetzt.

„Wir brauchen eine gesetzliche Grundlage – ähnlich wie beim Rauchverbot oder auch beim Schwarzfahren“, sagt BVG-Sprecherin Petra Reetz. Jetzt könne man nur über das Hausrecht gegen das Trinken von Alkohol vorgehen – und dies sei nicht angemessen. In den Beförderungsbedingungen ist das Mitbringen von offenen Speisen und Getränken bereits untersagt. Durchgesetzt wird das Verbot jedoch so gut wie nie. „Unsere Mitarbeiter können nur bitten, die Flaschen zu verschließen“, beschreibt Reetz die derzeitige Lage. Weigere sich der Angesprochene, könne man sich nur aufs Hausrecht beziehen und die Polizei rufen, was in der Praxis so gut wie nie vorkomme. Eingegriffen werde dagegen, wenn betrunkene Fahrgäste Mitfahrer belästigten oder gar bedrohten. Hier nutze man das Hausrecht.

Umfragen haben gezeigt, dass sich die meisten Fahrgäste auch belästigt fühlen, wenn neben ihnen gesoffen wird. Zudem wird ein Großteil der Straftaten im Nahverkehr unter Alkoholeinfluss ausgeübt, wobei die mitgeführte Flasche zum Teil als Waffe genutzt wird.

Mit solchen Umfragen haben die anderen Städte ihr Vorgehen gegen das Konsumieren von alkoholischen Getränken in Bahnen und Bussen begründet. Nürnberg hat ein Verbot Anfang 2009 eingeführt, die Eisenbahngesellschaft Metronom folgte in Niedersachsen im November 2009, Hamburg in diesem Jahr, und seit dem Wochenende gilt das Verbot auch bei der S-Bahn in München, wo es ebenfalls schon 2009 in der U-Bahn, der Straßenbahn und den Bussen eingeführt worden war. Wie erfolgreich es war, wird unterschiedlich bewertet. Zahlen gibt es kaum. Die S-Bahn hatte zunächst nicht mitgezogen, weil sie der Ansicht war, dass ein solches Verbot nicht zu kontrollieren sei.

In Berlin gehen seit diesem Jahr aber wieder Polizisten gemeinsam mit BVG-Mitarbeitern auf Streife, was auch ein Durchsetzen von Verboten erleichtert. Die Streifen sind jetzt auch tagsüber unterwegs – und zwar auf allen Bahnhöfen. Bisher war der Einsatz auf Schwerpunktstationen in der Nacht beschränkt. Klar müsse bei einem Alkoholverbot aber auch sein, dass Betrunkene von der Mitfahrt nicht ausgeschlossen werden dürfen, macht Reetz klar. Wer alkoholisiert sei, solle schließlich nicht aufs Auto ausweichen müssen. So lange Angetrunkene andere Fahrgäste nicht belästigten, werde man nicht gegen sie vorgehen.

Praktiziert worden ist ein Alkoholverbot auch im Berliner Raum schon mehrfach. Die Bundespolizei spricht es für Fanzüge zu Fußballspielen regelmäßig aus.

Der Abschied vom Alkohol hat am Wochenende bei der S-Bahn in München, wie zuvor auch in Hamburg, zu einem organisierten Massenbesäufnis in den Zügen geführt. Dabei gab es erheblichen Sachschaden und massive Verspätungen.

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