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Sozialeinrichtungen: Finanzamt erkennt Treberhilfe die Gemeinnützigkeit ab

Das Finanzamt für Körperschaften hat der Treberhilfe einen Bescheid zugestellt, wonach der Sozialeinrichtung die Gemeinnützigkeit aberkannt wird. Nun droht eine Prozesslawine.

Der haushaltspolitische Sprecher der Grünen, Oliver Schruoffeneger, forderte den Senat dazu auf, Verhandlungen mit dem Träger aufzunehmen. Ziel müsse die Überführung der Mitarbeiter in eine „neue Struktur“ sein. Der alte Träger könne dann abgewickelt werden – man erspare sich so eine „kleinteilige juristische Auseinandersetzung“.

Bei der Treberhilfe hieß es: „Es liegt keine rechtswirksame Entscheidungsgrundlage vor, da die Prüfungen nicht abgeschlossen sind.“ Man werde sich zunächst gegenüber dem Finanzamt äußern und gehe davon aus, dass die Stellungnahmen „im Rahmen der herrschenden Rechtslage gewürdigt werden“.

Dem Vernehmen nach zielt die Treberhilfe damit auf die bei Steuerbescheiden übliche Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Allerdings läuft die Steuerprüfung seit Monaten, und in dieser Zeit soll es bereits einen regen Briefwechsel gegeben haben. Zu den Streitpunkten zwischen dem Fiskus und der Treberhilfe sollen Erwerb, Ausbau und Vermietung der Villa am Wasser in Caputh zählen. Die Treberhilfe hat stets betont, dass der Gesellschafter und damalige Geschäftsführer Harald Ehlert die „ortsübliche Miete“ für die private Nutzung einer Wohnung in der Villa zahle. Dies bestätige ein Gutachten von Wirtschaftsprüfern.

Allerdings waren von Anfang an Zweifel daran laut geworden, ob der aufwendige Ausbau der Villa mit Sauna und Bootssteg vereinbar ist mit einer per Satzung auf „Selbstlosigkeit“ und Gemeinnützigkeit eingeschworenen Gesellschaft. Und wirtschaftlich handelnde Unternehmen, zu denen die Treberhilfe als GmbH zählt, legen in der Regel die Kosten von Modernisierungsmaßnahmen auf die Miete um, damit sich Investitionen rechnen. Ob die aufwendigen Ausbauten aber mit einer ortsüblichen Miete finanzierbar sind, ist umstritten.

Teil der Steuerprüfung dürfte ferner die Frage sein, ob der Fuhrpark der Treberhilfe ausschließlich dienstlich genutzt wurde. Ehlert standen als Geschäftsführer zwei Dienstwagen zur Verfügung, darunter ein Maserati. Ein Fahrtenbuch führte er nicht. Erst später lenkte die Gesellschaft ein. Die Senatsverwaltung für Finanzen lehnte Stellungnahmen mit Hinweis auf das Steuergeheimnis ab.

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