zum Hauptinhalt

Fluggegner demonstrieren im Airport: Gemeinden reichen Klage gegen Routenplanung ein

Mit der Abflugroute des neuen Hauptstadtflughafens über den Wannsee muss sich nun das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) beschäftigen.

Von Fatina Keilani

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat mit den Kommunen Kleinmachnow und Stahnsdorf sowie drei Privatleuten gegen das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung Klage eingereicht, sagte Geschäftsführer Jürgen Resch am Mittwoch.

Zudem gehen die Proteste auf der Straße gegen Fluglärm weiter. An sechs deutschen Großflughäfen wird am Sonnabend gegen Fluglärm demonstriert; allein in Berlin erwarten die Veranstalter rund 9000 Teilnehmer. Erstmals haben sich die Anwohner Schönefelds mit jenen aus Frankfurt, München, Leipzig/Halle, Düsseldorf und Köln/Bonn zusammengetan. „77 Prozent der Deutschen haben großes Verständnis für Forderungen nach weniger Fluglärm und wirkungsvollen Nachtflugverboten“, sagt Matthias Schubert, Sprecher des Aktionsbündnisses für ein lebenswertes Berlin-Brandenburg (ABB).

Die Deutsche Herzstiftung unterstützt die Demonstranten: Fluglärm mache krank, löse Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Bluthochdruck, Herzinfarkt und Schlaganfall aus und begünstige Depressionen. Speziell bei Kindern führe die Dauerbelastung zu einer Beeinträchtigung der geistigen Fähigkeiten, schreibt das Fachblatt „Herz heute“. Die Demonstration am Sonnabend soll die letzte vor Eröffnung am 3. Juni sein. Am Eröffnungstag ist eine Menschenkette am Flughafen geplant. Danach soll es jeden Montagabend eine Demo im Terminal geben. Im Mai starten Volksbegehren für ein Nachtflugverbot; für die erste Stufe sind in Berlin 170 000 Unterschriften nötig, in Brandenburg 80 000.

Die Klage vor dem OVG wird damit begründet, dass das Verfahren zur Routenfestlegung gravierende Fehler aufweise, wie die Beteiligten sagten. Unter anderem sei die Öffentlichkeit nicht am Festlegungsverfahren beteiligt worden. Dass die Deutsche Umwelthilfe jetzt mit im Boot sitzt, hat für die Kommunen entscheidende Vorteile: Dem Verband stehen andere Klagebefugnisse als den Kommunen zur Verfügung. So kann die DHU etwa die beim Abwägungsverfahren unterlassene Umweltverträglichkeitsprüfung ins Feld führen – weil während des Verfahrens wider besseres Wissen noch nicht von Parallelstarts und abknickenden Routen ausgegangen wurde, galten Kleinmachnow und Stahnsdorf lange als nicht betroffen.

Auch dass die Bürger nicht in die Diskussion um die tatsächlichen Routen mit einbezogen wurden, wird die DHU als Argument vor Gericht einbringen. Die Kommunen selbst könnten das nicht, da sie als Verwaltungen über die Fluglärmkommission beteiligt worden waren. Ein weiterer Vorteil: Beide Gemeinden haben im vorigen Jahr den EU-Lärmaktionsplan umgesetzt und sogenannte ruhige Gebiete ausgewiesen. „Die aber wurden mit der Routenfestlegung komplett konterkariert“, sagte Kleinmachnows Bürgermeister Michael Grubert. Er habe den Eindruck, die Kommunen seien bewusst getäuscht worden. Fatina Keilani/Ariane Lemmle

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false