Flughafen-Desaster : Richter entscheiden über BER-Eröffnung

03.07.2012 00:00 Uhrvon
Dauerprotest. Seit Monaten demonstrieren Anwohner gegen die geplanten Flugrouten des zukünftigen Hauptstadtflughafens BER. Foto: dapd
Dauerprotest. Seit Monaten demonstrieren Anwohner gegen die geplanten Flugrouten des zukünftigen Hauptstadtflughafens BER. - Foto: dapd

Heute und morgen verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, ob Anwohner und Gemeinden in Punkto Flugrouten getäuscht worden sind. Damit haben es die Richter in der Hand, ob die Flughafenpläne zur Eröffnung gekippt werden.

Wie weit darf man sich an der Wahrheit vorbeimogeln und verschweigen, was tausende Anwohner krank machen kann? Die Antwort gibt’s jetzt vom Bundesverwaltungsgericht. In Leipzig verhandeln die Richter am heutigen Dienstag und am Mittwoch rund 30 Klagen von Anwohnern und Gemeinden, die sich beim Festlegen der Flugrouten für den künftigen BER-Flughafen getäuscht und hintergangen fühlen. Haben sie Erfolg, darf der Flughafen möglicherweise nicht in Betrieb genommen werden – selbst wenn eines Tages die Entrauchungsanlage funktionieren sollte.

Im sogenannten Planfeststellungsbeschluss des Brandenburger Infrastrukturministeriums von 2004, den die Richter des Bundesverwaltungsgerichts im März 2006 im Wesentlichen bestätigt hatten, waren bei den Flugrouten Geradeausstarts von beiden Startbahnen vorgesehen. Damit war klar, wo es Krach geben würde – vor allem über Blankenfelde-Mahlow im Westen sowie Bohnsdorf und Eichwalde im Osten. Nicht betroffen fühlte sich unter anderem Kleinmachnow. Dort lagen die Unterlagen zum Flughafenausbau auch gar nicht aus.

Dabei war, wie inzwischen durch Aktenfunde unstrittig ist, bereits spätestens 1998 klar, dass die von der Flughafengesellschaft gewünschten und mit dem Planfeststellungsbeschluss auch zugelassenen parallelen Starts nach internationalen Vorgaben nur zulässig sind, wenn die Maschinen nach dem Abheben um mindestens 15 Grad voneinander abweichen, was zu anderen Routen – und anderen Betroffenen – führt. Dies wurde aber erst im September 2010 durch eine Tagesspiegel-Veröffentlichung bekannt und überraschte die Neubetroffenen völlig. Zu ihnen gehörte unter anderem Kleinmachnow. Zusammen mit einer Wohnungsbaugesellschaft und mehreren Anwohnern aus Kleinmachnow, Rangsdorf, Mahlow und Lichtenrade hat die Gemeinde die Klage eingereicht, die heute verhandelt wird.

Bildergalerie: BER - der Pannen-Airport:

Ihr Anwalt Philipp Heinz hat beantragt, den Planfeststellungsbeschluss aufzuheben, weil den Klägern durch das Verschweigen der künftigen Routen das Recht genommen worden sei, sich vor Gericht gegen den Flughafenausbau zu wehren. Auch im Planfeststellungsverfahren hätte mit realistischen Routen gearbeitet werden müssen, argumentiert Heinz, ein renommierter Verwaltungsrechtler. Er hat unter anderem den Bau eines Kohlekraftwerks bei Datteln in Nordrhein-Westfalen stoppen können.

Berlin ist nicht allein - die größten Pannen-Flughäfen der Welt:

Aus den inzwischen gefundenen Unterlagen ergibt sich, dass die Flughafengesellschaft die Genehmigungsbehörde, das Bundesverkehrsministerium und die Deutsche Flugsicherung gedrängt hat, im Verfahren bei den Geradeausflügen zu bleiben. Auf dieser Basis war die Lärmbetroffenheit für jedes einzelne Haus ermittelt worden. Neue Berechnungen aufgrund der realistischen Routen würden das Projekt um drei bis vier Monate verzögern, heißt es in einem Sitzungsprotokoll vom 5. Oktober 1998. Zudem seien „erhebliche finanzielle Auswirkungen unvermeidbar“. Ähnlich argumentierte der damalige Flughafenchef Götz Herberg zwei Tage später in einem Schreiben an das Bundesverkehrsministerium, dem die Flugsicherung untersteht. Diese ließ sich dann darauf ein, weiter mit den Geradeausflügen zu operieren, weil die Routen rechtlich erst kurz vor der Betriebsaufnahme des Flughafens bindend festgelegt werden müssen. Auch die Richter wussten 2006 nichts von anderen Routen.

Am Mittwoch findet in Leipzig dann eine zweite Runde wegen der verschwiegenen Flugrouten statt. Anwohner aus Königs Wusterhausen, Zeuthen, Blankenfelde und Bohnsdorf, die bereits 2004 geklagt hatten, fordern die Wiederaufnahme ihrer abgeschlossenen Verfahren.

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