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Fluglärm am BER: Gutachter: Brandenburg kann Nachtflugverbot verhängen

Brandenburg kann nach einem neuen Gutachten ein verschärftes Nachtflugverbot am künftigen Hauptstadtflughafen BER in Schönefeld im Alleingang durchsetzen, falls die Verhandlungen mit Berlin und dem Bund scheitern. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Expertise der Würzburger Kanzlei Baumann im Auftrag der Fluglärm-Bürgerinitiative Kleinmachnow, die am Dienstag an Brandenburgs Ministerpräsidenten und BER-Aufsichtsratschef Matthias Platzeck (SPD) übergeben wurde.

Brandenburg kann nach einem neuen Gutachten ein verschärftes Nachtflugverbot am künftigen Hauptstadtflughafen BER in Schönefeld im Alleingang durchsetzen, falls die Verhandlungen mit Berlin und dem Bund scheitern. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Expertise der Würzburger Kanzlei Baumann im Auftrag der Fluglärm-Bürgerinitiative Kleinmachnow, die am Dienstag an Brandenburgs Ministerpräsidenten und BER-Aufsichtsratschef Matthias Platzeck (SPD) übergeben wurde. Es deckt sich mit einem Rechtsgutachten im Auftrag der CDU-Landtagsfraktion, das Ende der Woche vorgelegt wird. Der Sprecher der Bürgerinitiative, Matthias Schubert, forderte Platzeck auf, nach der Annahme des erfolgreichen Nachtruhe-Volksbegehrens durch den Landtag ein verschärftes Nachtflugverbot am BER von 22 Uhr bis sechs Uhr notfalls in eigener Hoheit durchzusetzen.

Brandenburgs Regierung favorisiert dagegen bislang den Verhandlungsweg mit Berlin und dem Bund. Allerdings ist Brandenburg wie berichtet gerade am Veto Berlins, aber auch des Flughafens, mit dem Vorstoß abgeblitzt, für den alten Flughafen Schönefeld ein Nachtflugverbot nach BER-Vorbild zu verhängen. Platzeck sagte zu diesem Rückschlag am Dienstag lapidar: „Es ist, wie es ist. Es ist das Ergebnis eines ordentlichen Verfahrens.“

Die Chancen für ein strengeres Nachtflugverbot am BER sieht Platzeck aber nicht geschmälert: „Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.“ Die Anwälte Franziska Heß und Wolfgang Baumann argumentieren im Gutachten, dass der BER-Planfeststellungsbeschluss eine Änderungsklausel enthält, wenn sich wichtige Tatsachen verändern. Das sei etwa mit der Neufestsetzung der Flugrouten im Jahr 2012 der Fall, sagte Heß. Mit dem Fluglärm am BER wird sich nächste Woche das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) befassen, das über den Schallschutz-Standard entscheiden muss. Das OVG hatte bereits die jahrelange rechtswidrige Billig-Bewilligungspraxis des Flughafens gekippt. Der Bürgerverein Berlin-Brandenburg kündigte am Dienstag zwei weitere Klagen zum Schallschutz an. Thorsten Metzner

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