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Horst Mahler auf einem Archivbild von einem Prozessbeginn vor dem Landgericht Potsdam im Oktober 2015.

© Bernd Settnik/dpa

Frühzeitige Entlassung für Rechtsextremist: Horst Mahler kommt frei auf Bewährung

Zwei Drittel seiner zehnjährigen Haftstrafe hat der notorische Holocaustleugner bislang verbüßt. Wegen einer Diabetes-Erkrankung ist er ohnehin haftunfähig.

Der Holocaustleugner, frühere NPD-Anwalt und RAF- Mitbegründer Horst Mahler soll vorzeitig aus der Haft entlassen werden. Das entschied die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Potsdam Anfang September, wie jetzt bekannt wurde. Der 79-Jährige soll nach Verbüßung von zwei Dritteln der zehnjährigen Haft auf Bewährung frei kommen. Die Staatsanwaltschaft München hat aber Beschwerde dagegen eingelegt, wie eine Gerichtssprecherin sagte.

Der 79-Jährige verbüßt seit 2009 eine zehnjährige Haftstrafe wegen Volksverhetzung und Holocaust-Leugnung. Mahler ist ohnehin haftunfähig und seit Juli frei. Er leidet an Diabetes, ihm wurde der linke Unterschenkel amputiert. Die Leitung der JVA Brandenburg/Havel und die Staatsanwaltschaft hatten sich gegen die vorzeitige Entlassung ausgesprochen und pochten auf eine Haft bis 2018.

Mahler halte unbeirrt an seiner Gesinnung fest und sei ein reiner Überzeugungstäter, stellte die JVA fest. Gespräche mit dem Sozialdienst verweigere er mit den Worten: „Fragen Sie den Zentralrat der Juden“. Bei Mahler seien weitere Straftaten zu erwarten, er weise eine „verfestigte kriminelle Persönlichkeitsstruktur“ auf. Das Gericht aber entschied, „unter Würdigung seines Zustandes“ die Haft auszusetzen. Zudem wandte sich das Gericht dagegen, ein Exempel zu statuieren.

Mahler droht aber ein neuer Prozess. Die Staatsanwaltschaft Cottbus hat Anklage wegen Volksverhetzung erhoben. Mahler hat zwischen November 2012 und März 2013 in Haft einen antisemitischen Aufsatz verfasst, der im Internet landete.

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