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Berlin: Gericht beendet Ämterhäufung

BERLIN .Der CDU-Abgeordnete Heinz-Viktor Simon gibt heute sein Abgeordnetenhaus-Mandat zurück, weil es mit der Vorstandstätigkeit in der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Gehag nicht vereinbar ist.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

BERLIN .Der CDU-Abgeordnete Heinz-Viktor Simon gibt heute sein Abgeordnetenhaus-Mandat zurück, weil es mit der Vorstandstätigkeit in der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Gehag nicht vereinbar ist."Ich würde gern weitermachen, aber das Gesetz läßt es nicht zu", kommentierte er die gestern veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach der die "Inkompatibilitäts-Regelung" im Landeswahlgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist.Laut Berliner Wahlgesetz scheiden Mitglieder der Geschäftsführung eines privatrechtlichen Unternehmens, an dem das Land zu mehr als 50 Prozent beteiligt ist, mit dem Erwerb eines Abgeordnetenhaus-Mandats aus ihrer beruflichen Funktion aus.

Simon, der dem Landesparlament seit 1975 und dem Vorstand der Gehag seit 1983 angehört, hat sich aber gegen die - für ihn nachteilige - Neuregelung des Landeswahlgesetzes, die seit 1995 gilt, von Anfang an gewehrt.Die Vorschrift sei verfassungswidrig und greife kompetenzwidrig in das Aktienrecht ein.Die Gehag schränkte auf Initiative des Aufsichtsrats die Geschäftsführertätigkeit Simons zwar ein, entband ihn aber nicht von seinem Vorstandsposten und verlängerte Ende 1997 den Vertrag sogar.Und zwar mit Billigung von CDU und SPD.Obwohl das Bundesverfassungsgericht bereits 1996 signalisierte, daß das neue Berliner Wahlgesetz verfassungsgemäß sei, gab der CDU-Politiker seine heftig umstrittene Doppelrolle nicht auf.

Ende 1996 forderte Parlamentspräsident Herwig Haase den Senat auf, über den Gehag-Aufsichtsrat dafür zu sorgen, "daß das Berliner Wahlgesetz umgesetzt wird." Doch der Regierende Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU) verwies auf das "schwebende Gerichtsverfahren" vor dem Landgericht, das wiederum das Bundesverfassungsgericht bemühte.Die Opposition im Abgeordnetenhaus sprach von einem "illegalen Abgeordneten", die CDU-Fraktion griff den "Fall Simon" auf, der CDU-Kreisvorstand Steglitz setzte sein Mitglied vergeblich unter Druck, die Junge Union forderte den Parteiausschluß.Ohne Ergebnis.

Das Bundesverfassungsgericht stellte nun fest, daß "die Integrität von Parlament und vollziehender Gewalt dann gefährdet ist, wenn die öffentliche Hand ein Wirtschaftsunternehmen beherrscht und dessen zur Geschäftsführung berufene Angestellte zugleich ein Parlamentsmandat innehaben." Die Unvereinbarkeitsregelungen sollten Entscheidungskonflikten und Verfilzungen entgegenwirken und verhindern, "daß durch Personalunion die Parlamentarier als Kontrolleure sich selbst kontrollieren."

Mit dem Erwerb des Parlamentsmandats trete "die Rechtsfolge der Unvereinbarkeit unmittelbar ein." Die Anordnung, daß der Betroffene aus seiner beruflichen Funktion ausscheide, bedeute lediglich, daß "Rechte und Pflichten ruhen." Es bestehe ein Wiederverwendungsanspruch, außerdem bleibe eine Entscheidung zwischen Mandat und beruflicher Stellung möglich.CDU-Fraktionschef Klaus Landowsky dankte Simon gestern für dessen langjährige parlamentarische Arbeit; die Grünen-Fraktionsvorsitzende Renate Künast hingegen forderte Simon zur Rückzahlung der Abgeordneten-Diäten auf.

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