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Berlin: Gericht erklärt Demenz-WG zum Heim

Eine Wohngemeinschaft für Demenzkranke kann als Pflegeheim eingestuft werden. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden.

Eine Wohngemeinschaft für Demenzkranke kann als Pflegeheim eingestuft werden. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden. Die Eigentümerin eines Hauses in Charlottenburg hatte dagegen geklagt, denn Heime werden staatlich kontrolliert – Privatwohnungen nicht. Die Frau vermietet laut Gericht zwei Etagen ihres Hauses an Demenzkranke und kooperiert dazu mit einem Pflegedienst, den die demenzkranken Mieter de facto zwangsläufig mitbuchen müssen. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales hatte die Wohngemeinschaft deshalb als stationäre Einrichtung eingestuft, was das Gericht nun bestätigte: Die Wohnungen und der Dienst seien nicht unabhängig voneinander zu haben, weshalb die Heimaufsicht die Wohnung nun kontrollieren darf.hah

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