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Das Gesetz gegen Ferienwohnungen in Berlin könnte schon ab dem kommenden Jahr in Kraft treten.

© dpa

Gesetz auf der Zielgeraden: Verbot von Ferienwohnungen könnte Januar in Kraft treten

Der Bauausschuss des Parlaments hat das Zweckentfremdungsgesetz beschlossen. Damit ist die wichigste parlamentarische Hürde zum Verbot von Ferienwohnungen genommen. Dennoch formiert sich jetzt die Lobby der Betroffenen.

Das Verbot von Ferienwohnungen in Innenstadtbezirken könnte schon zum 1. Januar 2014 in Kraft treten. Der Bauausschuss hat den Gesetzentwurf mit kleinen Änderungen beschlossen, nun muss noch das Parlament zustimmen. Doch eigentlich kann nichts mehr schiefgehen, glaubt die wohnungspolitische Sprecherin der SPD, Iris Spranger. In aufwändigen Diskussionen und Anhörungen seien alle Einwände besonders aus den Reihen der CDU ausgeräumt worden. "Sehr zeitnah" solle das Verbot die letzten parlamentarischen Hürden nehmen.

Gesetz gegen Ferienwohnungen in Berlin soll Wohnungsmarkt entspannen

Koalition und Opposition im Abgeordnetenhaus sind sich einig, dass das „Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum“ sinnvoll ist, um den Wohnungsmarkt zu entspannen. Dabei geht es nicht nur um Ferienwohnungen. Als Zweckentfremdung gelten auch leer stehende Wohnungen und Häuser, die ersatzlos abgerissen werden. Nach Inkrafttreten des Gesetzes will die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in einer Verordnung die Bezirke bestimmen, in denen das Verbot angewendet werden soll. „Die Verordnung ist weitestgehend formuliert und kann in nächster Zeit vorgelegt werden“, sagte Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD).

Ferienwohnungen sollen den Bezirksämtern angezeigt werden

In der Verordnung soll mit einem detaillierten Zahlenwerk die „Verengung des Wohnungsmarktes“ nachgewiesen werden. Damit will der Senat vermeiden, dass das Gesetz durch Klagen zu Fall gebracht wird. Das neue Gesetz schreibt vor, dass jede Ferienwohnung dem Bezirksamt angezeigt werden muss. Danach gilt eine Übergangsregelung von zwei Jahren, bis die Wohnung wieder normal dauervermietet werden muss. Auf Antrag können auch weiterhin Ferienwohnungen genehmigt werden, wenn „private Interessen das öffentliche Interesse“ überwiegen, also die wirtschaftliche Existenz des Anbieters gefährdet ist, oder der Verlust an Wohnraum ausgeglichen wird.

Die Opposition aus Grünen, Linken und Piraten plädierte im Bauausschuss für eine strengere Fassung des Gesetzes. Die Übergangsfrist von zwei Jahren sei zu lang bemessen, erklärte die grüne Abgeordnete Katrin Schmidberger. Auch die Regelung, dass eine Ferienwohnung als genehmigt gilt, wenn das Bezirksamt den Antrag nicht innerhalb von 14 Wochen bearbeitet hat, empfindet Schmidberger als kontraproduktiv. Wegen des Personalmangels in den Bezirken würde diese „Genehmigungsfiktion“ die Zweckentfremdung eher befördern als eindämmen.

Betreiber von Ferienwohnungen gründen Lobby

Zehn Bezirke hätten bereits ihren zusätzlichen Personalbedarf angemeldet sagte Senator Müller. Wie hoch der Bedarf ist, sagte er nicht. Wegen der Übergangsfrist besteht derzeit kein allzu hoher Druck, zusätzliche Stellen zu schaffen. Die Wohnungsämter erhalten im Gesetz umfangreiche Kontroll- und Auskunftsrechte bis hin zu einer Wohnungsbesichtigung.

Inzwischen haben sich 25 Betreiber von Ferienwohnungen zu einer Lobby zusammengeschlossen. Die „Apartment Allianz Berlin“ lehnt das Gesetz ab. Ein Verbot passe nicht zum weltoffenen und dynamischen Berlin, sagte eine Sprecherin. Die Allianz zweifelt die geschätzte Zahl von 12 000 Ferienwohnungen in der Stadt als viel zu hoch an.

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