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Berlins Innensenator Frank Henkel und die amtierende Polizeipräsidentin Margarete Koppers.

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Update

Handyüberwachung: Polizei prüfte mindestens 4,2 Millionen Handy-Datensätze

Mindestens 960 direkt Betroffene, 1,7 Millionen Datensätze sind noch nicht wieder gelöscht: Im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses wird das Ausmaß der Handydaten-Auswertung deutlich.

Vor dem Innenausschuss des Abgeordnetenhauses hat die amtierende Polizeipräsidentin Margarete Koppers detaillierte Angaben zum umstrittenen Instrument der Funkzellenabfrage gemacht. Insgesamt erhob die Polizei demnach mindestens 4,2 Millionen Verkehrsdaten, in keinem einzigen Fall wurde ein Betroffener informiert. 1,7 Millionen der Daten seien noch nicht wieder gelöscht.

Ihre Angaben stellt Koppers unter den Vorbehalt, dass sie zunächst nur den Bereich des polizeilichen Staatsschutzes betreffen, der beispielsweise bei Autobrandstiftungen ermittelt. Und auch für diesen Bereich sei nicht sicher, ob die Daten vollständig seien. Die Dimension von 4,2 Millionen Datensätzen und insgesamt 960 Betroffenen beschreibt also vermutlich nicht das gesamte Ausmaß, in dem die Berliner Ermittlungsbehörden die Funkzellenabfrage nutzten.

Nach Aussage Koppers' wurden im Zeitraum bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2010 190 Mal im Zusammenhang mit Autobrandstiftungen Verkehrsdaten abgefragt, insgesamt handelte es sich um 2,85 Millionen Datensätze. Bei 950 Rufnummern wurden Name und weitere Daten des Anschlussinhabers ermittelt. In Zusammenhang mit anderen Straftaten sei mindestens 15 Mal die Funkzellenauswertung genutzt worden, dabei wurden 225.000 Datensätze abgefragt, bei wie vielen Personen der Name erhoben wurde, konnte Koppers nicht sagen.

In einem zweiten Zeitraum, nämlich seitdem das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung verboten habe, sei trotzdem weiter die Möglichkeit genutzt worden, Rechnungsdaten der Telekommunikationsunternehmen abzufragen. Im Zusammenhang mit Autobrandstiftungen sprach Koppers von 185 Abfragen mit 900.000 Datensätzen und zehn Betroffenen, deren Name abgefragt wurde. Bei anderen Straftaten gehe es in diesem zweiten Zeitraum um 23 Abfragen mit 230.000 Datensätzen, bei wie vielen Personen ein Name abgefragt wurde, konnte Koppers wiederum nicht sagen.

Koppers sagte, insgesamt seien von den 4,2 Millionen Verkehrsdaten in beiden Zeiträumen und bei allen Deliktsgruppen 1,73 Millionen Datensätze noch nicht wieder gelöscht. Zur Einordnung sagte Koppers, in Berlin würden jeden Tag rund 40 Millionen Handy-Verkehrsdaten entstehen.

Der Vorsitzende der Linksfraktion, Udo Wolf, sagte, er sei "einigermaßen schockiert". Es handele sich um einen Fall, der seine "Vorstellungskraft übersteigt". Der Fall zeige auch, dass Regierungsfraktionen in der Regel über Aktionen der Polizei nicht informiert würden.

Die Empörung ist groß, Datenschützer, Anwälte und Oppositionspolitiker sind vom Ausmaß bisher polizeilich angeforderter Handydaten offenbar überrascht worden. Dabei sind die technischen und rechtlichen Möglichkeiten seit langem bekannt. Vergangene Woche stellte sich heraus, dass in Berlin womöglich millionenfach Telefondaten erfasst wurden – und zwar unter dem öffentlichen Druck, endlich einen Autobrandstifter zu fassen. Seit 10 Uhr tagt der Innenausschuss des Abgeordnetenhauses und diskutiert auch das Thema der Handyüberwachungen.

Innensenator Frank Henkel (CDU) hatte die flächendeckende Auswertung verteidigt, doch die Opposition will wissen, wie viele Telefondaten tatsächlich ausgewertet worden sind. Wohlgemerkt: Eine Funkzellenabfrage trifft je nach Kiez bis zu tausende Unbeteiligte. Anlass für die Erkenntnisse war ein Einzelfall, der in der vergangenen Woche als erster bekannt wurde. Diese zunächst bekannt gewordene Funkzellenabfrage vom Herbst 2009 erfolgte nach einer Brandstiftung in Friedrichshain. Die Polizei ließ sich daraufhin von Mobilfunkbetreibern die Handydaten von 13 Funkzellen in Tatortnähe geben. Gespeichert waren: Rufnummern von Anrufern und Angerufenen, Uhrzeit, ungefährer Standort, Gesprächsdauer. Viele Juristen finden das übertrieben, selbst wenn die Daten der Anwohner gelöscht worden sein sollten.

Wegen vieler Autobrände in den letzten Jahren gehört die – von Richtern zuvor zu genehmigende – Handydatenauswertung zur Ermittler-Routine. Dennoch ist so in keinem bekannten Fall von Autobrandstiftung ein Verdächtiger gefasst worden. Aber, sagen Kritiker, tausende Unbeteiligte sind zumindest als Datenset ins Visier geraten.

Will man nicht das Telefonverhalten der Bewohner ganzer Kieze ausforschen, ist die Methode letztlich nur sinnvoll, wenn ein Handy irgendwann tatsächlich in zwei oder mehr Funkzellen auftaucht, die rund um verschiedene Tatorte liegen. Denn dann könnte es sich beim Benutzer des Mobiltelefons vielleicht um einen Serienbrandstifter handeln. Muss es aber nicht.

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