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Der Streit um die umstrittenen Flugrouten des Hauptstadt-Airports in Schönefeld geht in eine neue Runde.

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Update

Flughafen Schönefeld: Nachtflugverbot schon ab November

Am alten Flughafen Schönefeld dürfen bislang auch nachts Flieger abheben. Doch jetzt sollen die Regelungen für den geplanten Airport BER vorweggenommen werden. Der Streit um die Flugrouten geht unterdessen in eine neue Runde.

Nach dem Willen der Brandenburger Landesregierung sollen auf dem bestehenden Flughafen Schönefeld ab November keine planmäßigen Flüge zwischen 23.30 Uhr und 5.30 Uhr mehr abheben. Damit werden entsprechende Regelungen für den Flughafen BER vorweggenommen. Ausgenommen bleiben Regierungs-, Militär- und Polizeiflüge. Bislang darf in Schönefeld noch rund um die Uhr gestartet und gelandet werden. Michael Bayr, Leiter des Referats Luftfahrt im Brandenburger Infrastrukturministerium, sagte zur Begründung, es gehe vor allem darum, Verlässlichkeit für die Anwohner herzustellen. Bedenken gegen das vorgezogene Nachtflugverbot kamen aus dem Berliner Senat, der Flughafengesellschaft und der Industrie- und Handelskammer.

Unterdessen geht der Streit um die Flugrouten am BER in eine neue Runde. Der Bund will trotz EU-Bedenken und der vom OVG gekippten Wannsee-Route die umstrittenen Flugrouten nicht neu festlegen. Das erklärte der Präsident des Bundesamts für Flugaufsicht (BAF), Nikolaus Herrmann, am Montag nach einer Tagung der Fluglärmkommission in Schönefeld, der die vom Airport betroffenen Anrainer-Kommunen und Berliner Bezirke angehören. „Wir reden nicht darüber, dass alles neu aufgerollt wird. Diese Erwartung sollte niemand haben“, sagte er. Im Gegenteil, bei der Wannsee-Route geht sein Amt nach seinen Worten in die nächste Instanz und legt Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein.

Und noch ein Problem rund um die Flugrouten

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte in seinem Aufsehen erregenden Urteil von 23. Januar diese Route verworfen, weil im Verfahren die Absturzrisiken für den nahen atomaren Forschungsreaktor in Wannsee nicht geprüft worden waren. „Es handelt sich um eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung“, sagte Herrmann. Bliebe es beim Urteil, hätte dies Auswirkungen auf Flugrouten um andere deutsche Flughäfen. Nachdem am 13. März die schriftliche Urteilsbegründung eingegangen sei, sagte Herrmann, werde man in Revision gehen – und beim Bundesverwaltungsgericht die Aufhebung des OVG-Urteils beantragen.

Zuversichtlich äußerte sich Herrmann auch, dass das zweite Problem im Streit um die Flugrouten aus der Welt geschafft werden kann. Es handelt sich um das von der EU-Kommission angedrohte Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland, weil es bei den Routen über nach EU-Recht geschützte Naturschutzgebiete am Müggelsee und bei Rangsdorf keine Umweltverträglichkeitsprüfung gegeben habe. Inzwischen habe es dazu Gespräche zwischen der Bundesregierung und der EU gegeben, sagte Herrmann. Danach habe „sich die Bundesrepublik verpflichtet, der EU eine ergänzende Mitteilung zu machen.“

Konkret heißt dies, dass Deutschland versucht, der EU nachzuweisen, dass die von Brüssel geforderte Umweltverträglichkeitsprüfung bereits im Planfeststellungsverfahren für den neuen Airport stattgefunden hat. Daher müsse es nicht für jede Route wiederholt werden. Der Bund sei „zuversichtlich, dass die Fluglärmkommission danach an dem Vertragsverletzungsverfahren nicht weiter festhalten wird“, sagte Herrmann.

Zunächst hat die Fluglärm-Kommission aber erst einmal ein eigenes Problem: Sie ist bis Oktober führungslos. Kathrin Schneider, die dort bisher Chefin war und im Hauptjob die gemeinsame Landesplanungsbehörde Berlin-Brandenburg leitete, hat das Amt niedergelegt, nachdem sie jetzt in Potsdam Infrastrukturstaatssekretärin wurde. Auf einen Nachfolger für sie konnte sich die Kommission am Montag nicht verständigen.

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