Heilmann vor Rechtsausschuss : Wie kam es zum Anruf während der Razzia?

06.12.2012 13:04 Uhrvon
Innensenator Thomas Heilmann muss sich vor dem Rechtsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses erklären. Foto: dpa
Innensenator Thomas Heilmann muss sich vor dem Rechtsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses erklären. - Foto: dpa

Er habe eine Eskalation verhindern wollen, erklärte Berlins Justizsenator Heilmann seinen Anruf während der „Morgenpost“-Durchsuchung. Einem Reporter der Zeitung wird vorgeworfen, einen Polizisten bestochen zu haben, um an Informationen zu kommen.

„Wie kam es zu dem Anruf?“, wollte der Grünen-Rechtspolitiker Dirk Behrendt wissen. Heilmann fasste sich kurz: „Ja, ich habe angerufen. Die Staatsanwaltschaft hat mich wegen der Brisanz des Falls darum gebeten“, sagte er. „Ich halte den Vorgang in jeder Hinsicht für erheblich.“ Es sei auch darum gegangen, eine Eskalation zu verhindern. Die „Morgenpost“ habe besonnen reagiert, die Situation habe sich nicht zugespitzt. „Weiteren Hintergrund gibt es zu der Sache nicht“, so Heilmann.

Am Mittwoch vergangener Woche hatten Polizei und Staatsanwaltschaft die Privatwohnung und den Arbeitsplatz eines „Morgenpost“-Reporters durchsucht. Zeitgleich hatte Heilmann beim Chefredakteur der Morgenpost angerufen. „Uns interessiert auch noch die Frage der Gleichbehandlung“, so der Grüne Behrendt weiter. „Würden Sie das auch bei anderen Medien so handhaben, etwa bei der taz oder beim Neuen Deutschland?“

Darauf Heilmann: „Ja, das würde ich, wenn mich die Staatsanwaltschaft darum bittet, aber nur dann.“ Die Pressefreiheit sei ein sehr hohes Gut; man könne aber bei Straftaten, die Journalisten begangen haben sollen, nicht sagen: Da ermitteln wir nicht.

Damit war der Tagesordnungspunkt, auf den anwesende Journalisten Stunden gewartet hatten, abgehandelt.

Der grüne Innenpolitiker Benedikt Lux kündigte an, den Komplex auch am Montag im Innenausschuss zur Sprache zu bringen; dort wird Innensenator Frank Henkel (CDU) erwartet. Es geht um Rockerkriminalität. Und auch um das Verhalten eines Polizeibeamten. Dem „Morgenpost“-Reporter wird vorgeworfen, den Polizisten bestochen zu haben, um an Informationen zu kommen. Dem Polizisten wird in diesem Verfahren Bestechlichkeit vorgeworfen. Es handelt sich um denselben Beamten, der im Mai eine geplante Razzia bei den „Hell’s Angels“ vorab an einige Medien verraten haben soll. In diesem Zusammenhang wird gegen ihn wegen Geheimnisverrats ermittelt.

Die „Morgenpost“ legte Beschwerde gegen die Durchsuchung ein; das beschlagnahmte Material kann deshalb noch nicht ausgewertet werden. In ihrer Mittwochsausgabe und auf ihrer Internetseite schilderte die Redaktion ihre Sicht des Falles. Zwei Reporter der Morgenpost hatten demnach eine gefährliche Recherchereise nach Amsterdam unternommen. Dabei seien sie von zwei Bodyguards sowie dem beschuldigten Polizisten begleitet worden. Dieser habe für den Auftrag außerhalb seiner Dienstzeit ein dafür übliches Honorar erhalten.

Die Recherchen ergaben Hinweise auf ein Verbrechen, waren aber nicht stichhaltig genug für eine Zeitungsgeschichte. Die Informationen seien daraufhin der Polizei übergeben worden, die aber nichts unternommen habe. Auch darüber soll am Montag im Innenausschuss gesprochen werden.

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