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Abschiebung unerwünscht? Im Koalitionsvertrag hatte das der Senat so formuliert.

© Sebastian Willnow/dpa

Innere Sicherheit: Will der Senat einen islamistischen Gefährder nicht abschieben lassen?

Ein Gefährder mit Parallelen zum Fall Amri wird nach einer Festnahme wieder freigelassen. Dazu muss sich der Senat nun verhalten. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Friedhard Teuffel

Dieser Fall bringt einiges mit, um auf der Empörungsskala ganz oben zu landen. Denn er ist - nach dem, was man bisher weiß - eine Blaupause zum Fall Anis Amri. Ein islamistischer Gefährder aus Tunesien wird beim Drogenhandeln festgenommen. Er hatte sich mehrere Scheinidentitäten zugelegt. Dreimal soll er sich einer Abschiebung entzogen haben, wie die Abendschau des RBB berichtete. All das soll der Polizei durch einen Abgleich von Fingerabdrücken auch bekannt gewesen sein – sie ließ ihn dennoch laufen. Jetzt ist er wieder untergetaucht.

Die naheliegende Frage lautet: Ist aus dem Fall Amri nichts gelernt worden? Bis jetzt gibt es keine plausible Antwort darauf. Nur eine Gefühl der Beunruhigung.

Es gibt natürlich nicht zweimal denselben Fall, weil es nicht zweimal denselben Menschen gibt. Aber dieser neue Fall, passiert im vergangenen Dezember, ruft nach Klärung von Verantwortlichkeiten. Handelt die Polizei so, weil sie so handeln soll? Und will der Senat auch bei einer solchen Lage nicht abschieben lassen oder kann er nicht? Im Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün steht: "Die Koalition hält Abschiebehaft und Abschiebegewahrsam grundsätzlich für unangemessene Maßnahmen und wird sich deshalb auf Bundesebene für deren Abschaffung einsetzen." Berlin hat, schon vorher, seine Einrichtung aufgegeben, um abgelehnte Asylbewerber, deren Abschiebung beschlossene Sache ist, unterzubringen.

Der Fall Amri hat den letzten Blick darauf gelenkt, dass es dabei auch um die innere Sicherheit geht. Für den nächsten vergleichbaren Fall gibt es nun drei Möglichkeiten: Entweder Berlin schafft sich kurzfristig eigene Unterbringungsmöglichkeiten. Oder es vereinbart konsequent und verbindlich eine Vorgehensweise mit anderen Bundesländern, bis es seine eigene Infrastruktur geschaffen hat. Oder der Senat erklärt, dass er eine eigene, eine Berliner Lösung dafür hat.

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