zum Hauptinhalt

Keine strafrechtliche Verfolgung: Beschneidung: Heilmann und der Berliner Weg

Berlin will gegen Beschneidungen nicht strafrechtlich vorgehen, teilte Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) am Mittwoch mit. Was bedeutet das praktisch?

Von Fatina Keilani

Aus Nordrhein-Westfalen kam das Urteil, das die Sache ins Rollen brachte, und dort, im bevölkerungsreichsten Bundesland, sitzt auch die größte Generalstaatsanwaltschaft Deutschlands. Eine einheitliche Linie zum Thema Beschneidung will man dort aber nicht praktizieren, und auch andere Flächenländer wie Bayern und Brandenburg sehen dafür keine Notwendigkeit.
Berlin folgt hingegen dem Beispiel Baden-Württembergs. Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) erklärte sein schnelles Handeln so: „Hier leben viele Muslime, und es gibt eine aktive jüdische Gemeinde“. Wegen der hohen Zahl von Beschneidungen sei das Thema in Berlin „besonders relevant“. Statt auf eine übergreifende Regelung zu warten, sprach Heilmann mit den Beteiligten – mit den muslimischen Verbänden, dem Zentralrat der Juden in Deutschland, dem American Jewish Committee und mit der Generalstaatsanwaltschaft. Mit der Lösung, dass Beschneidung nicht strafrechtlich verfolgt werden soll, auch dann nicht, wenn Strafantrag gestellt wird, sind alle Beteiligten zufrieden. Streit kann es nur noch um Details geben.

Die Beschneidungsdebatte in Bildern:

Drei Bedingungen müssen für die Straffreiheit erfüllt sein. Erstens müssen Eltern oder sonstige Sorgeberechtigte über die Risiken des Eingriffs aufgeklärt werden und ihr Einverständnis schriftlich erklären. Zweitens muss die „religiöse Notwendigkeit“ nachgewiesen werden. Hier sollen aber keine allzu strengen Anforderungen gestellt werden: „Es ist eine rein subjektive Notwendigkeit“, so Heilmann. Wer sich schriftlich nicht hinreichend ausdrücken könne, der könne auch einen Vordruck benutzen. Es sei auch nicht nötig, dass ein Imam oder die Religionsgemeinschaft die Notwendigkeit bestätige.

Video: Interview zum Thema Beschneidung:

Drittens muss der Eingriff in einer sterilen Umgebung, unter größtmöglicher Schmerzfreiheit und mit einer blutstillenden Versorgung erfolgen. Der Eingriff könne nach jetzigem Stand nur durch einen Arzt erfolgen, sagt Heilmann. Hier allerdings könnte Streit drohen. Während Kinderärzte eine richtige Betäubung fordern, etwa mit einer Spritze in die Leistengegend, ist speziell bei der jüdischen Beschneidung allenfalls eine schmerzlindernde Creme vorgesehen oder die berüchtigte Kombination von Paracetamol und Rotwein zum Nuckeln für das Baby. Das neue Mitglied der Religionsgemeinschaft soll bei Bewusstsein sein, Vollnarkose scheidet aus. Außerdem wünschen einige die Beschneidung nicht in einer Klinik oder Praxis, sondern in Synagoge, etwa weil sich daran direkt eine große Party zu Ehren des Beschnittenen anschließt. Jüdische Säuglinge werden traditionell am achten Lebenstag in der Synagoge von einem sogenannten Mohel beschnitten, der dafür ausgebildet ist. Es blieb offen, ob auch der Mohel den Eingriff straffrei durchführen darf. In der Diskussion ist eine Zertifizierung für Beschneider. Bisher gibt es sie nicht.

„Sterilität lässt sich auch in einer Moschee oder Synagoge herstellen“, sagte der Leiter der Klinik für Innere Medizin am Jüdischen Krankenhaus, Kristof Graf. An seiner Klinik werden jährlich bis zu 150 Beschneidungen vorgenommen, zu 80 Prozent an muslimischen Jungen, zu 20 Prozent an jüdischen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false