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Sebastian Edathy.

© Imago

Kinderpornografie: Berliner Ermittler sind großzügig bei Edathy-Filmen

Bundesweit prüfen derzeit Staatsanwälte den Besitz von umstrittenen Video-Produktionen mit nackten Kindern, wie sie auch der frühere Bundestagsabgeordnete Edathy bezogen hat. In der Hauptstadt ist man zurückhaltend: 19 Verfahren der so genannten Kategorie-II-Fälle wurden bereits eingestellt.

Besitzer von Filmen und Bildern, wie sie der Ex-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy im Internet bestellt hat, haben in Berlin offenbar wenig zu fürchten.

Wie die Staatsanwaltschaft dem Tagesspiegel mitteilte, seien bisher gegen 35 Personen in vergleichbaren Fällen Ermittlungen wegen eines Anfangsverdachts auf strafbaren Besitz von Kinderpornografie eingeleitet worden. 18 Verfahren seien jedoch wieder eingestellt worden, da sich der Verdacht nicht bestätigt habe.

In einem Fall ist das Verfahren nach Angabe der Justiz wegen einer nur geringen Schuld des Betroffenen eingestellt worden. In den übrigen Fällen werde weiter ermittelt, hieß es. Möglicherweise müssten auch noch mehr Vorgänge geprüft werden, welche die Behörde bisher noch nicht erreicht hätten.

Edathy hatte seine Filme von einem kanadischen Anbieter bezogen, der auch „harte“, also eindeutig strafbare Kinderpornografie verkaufte. Die weniger eindeutigen Fälle stufte das Bundeskriminalamt als „Kategorie II“ ein, nachdem eine Kundenliste der kanadischen Firma mit 800 Namen an deutsche Behörden gegangen war, darunter befand sich auch der Name Edathys. Staatsanwaltschaften im gesamten Bundesgebiet prüfen die Fälle derzeit. Die für den Ex-Parlamentarier zuständige Behörde in Hannover verfolgt zurzeit 16 Parallelverfahren der "Kategorie II".

Im Grenzbereich zur Kinderpornographie

Die Edathy-Filme wurden unter anderem auf der Schwarzmeer-Halbinsel Krim hergestellt und zeigen nackte Jungen im Alter zwischen neun und zwölf Jahren beim Spielen oder Baden. Die Staatsanwaltschaft Hannover sieht sie „im Grenzbereich zur Kinderpornografie“ und nahm die Bilder „aufgrund kriminalistischer Erfahrung“ zum Anlass, die Wohnungen von Bestellern zu durchsuchen.

Juristen kritisieren daran, vom Besitz strafloser Filme dürfe nicht auf den strafbaren Materials geschlossen werden. In Berlin ist man offenbar ebenfalls zurückhaltend.

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