Berlin : Kirchenaustritte können Jahre später noch teuer werden

28.02.2006 00:00 UhrVon Cornelia Wagner, Sabine Beikler

Ohne Nachweise müssen Steuern gezahlt werden Finanzbehörde will Ausnahmeregelungen zulassen

Steuerzahler sammeln Quittungen fürs Finanzamt: Auch Bescheinigungen über Kirchenaustritte sollten sie in ihren Unterlagen aufheben. Die Kirchensteuerstellen der Finanzämter können nämlich von Zugezogenen den erneuten Nachweis verlangen, dass sie aus der Kirche ausgetreten sind. Was aber passiert, wenn die Bescheinigung nicht mehr vorgelegt werden kann? Das passierte Joachim John.

Vor sechs Jahren zog er von Frankfurt am Main nach Berlin. Doch Jahre später veranschlagte das Finanzamt für ihn Kirchensteuer, obwohl John bereits 1974 aus der Kirche ausgetreten war. „Nachdem mein Steuerberater Einspruch erhoben hatte, erhielt ich einen Bescheid von der Kirchensteuerstelle, dass ich einen Nachweis über meinen Austritt erbringen muss“, sagte John.

Drei Tage lang durchforstete er uralte Aktenberge in seinem Keller, doch die Bescheinigung fand er nicht.

„Nach einem Umzug muss beim Landeseinwohnermeldeamt die Konfessionszugehörigkeit angegeben werden“, sagte Markus Bräuer, Sprecher der evangelischen Landeskirche. Doch erst wenn Finanzbeamte eine Prüfanfrage stellen würden, wird die sowohl für die evangelische als auch katholische Kirche zuständige Kirchensteuerstelle Berlin aktiv. Jährlich gibt es rund 3600 solcher Anfragen.

Durch den Kirchenaustritt erreicht ein Steuerzahler eine finanzielle Besserstellung. „Deshalb muss er auch nachweisen, dass er ausgetreten ist“, sagte Bräuer. Eine Lohnsteuerkarte mit dem Vermerk „keine Religionszugehörigkeit“ reicht nicht aus: Die Austrittsbescheinigung muss vorgelegt werden. Das sei „Rechtsposition“ der Landeskirche, so Bräuer.

„Es gibt aber keine Aufbewahrungspflicht für die Austrittsbescheinigung“, entgegnete Rechtsanwalt Karsten Sommer. „Zu DDR-Zeiten wurden häufig gar keine ausgehändigt.“ Außerdem müssten die für den Kirchenaustritt zuständigen Amtsgerichte die Unterlagen auch nur zehn Jahre aufheben. In diesen Fällen will die Landeskirche den Steuerzahlern nun entgegenkommen. „Unbillige Härten“ für Betroffene wolle man vermeiden, sagte Bräuer. Er verspricht, dass es noch in dieser Woche eine Lösung geben solle. Derzeit werde eine genaue Verfahrensweise erarbeitet.

Bei der katholischen Kirche Berlin-Brandenburg ist dieses Problem offenkundig noch nicht aufgetreten. „Grundsätzlich wird bei beiden Kirchen das gleiche Verfahren angewendet“, sagte Stefan Förner, Sprecher des Erzbischöflichen Ordinariats. Ein möglicher Grund könne sein, dass es hierzulande mehr evangelische Christen als katholische gebe.

Nur durch Zufall hat Joachim John den rettenden Beweis im Familienstammbuch gefunden. Denn bei Verheirateten, Verwitweten oder Geschiedenen wird auch das Standesamt vom Amtsgericht über den Austritt informiert. „Ich wusste zuvor nicht, dass dort mein Austritt vermerkt ist“, sagte John.

Solange die evangelische Landeskirche noch keine Regelung für solche Ausnahmefälle hat, rät die Kirchensteuerstelle Betroffenen, einfach nochmal aus der Kirche auszutreten. „Der Kirchenaustritt kann jeweils zum Ende Monats erfolgen und muss persönlich beim zuständigen Amtsgericht erklärt werden“, sagte Kammergerichts-Sprecherin Katrin-Elena Schönberg. Das dürfte für die meisten der Betroffenen aber nicht die Lösung des Problems sein, denn die bis dahin festgesetzte Kirchensteuer müsse bezahlt werden.

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