Klage abgewiesen : Sklaverei bei saudi-arabischen Diplomaten

10.11.2011 08:48 Uhr

Ein saudi-arabischer Diplomat soll eine indonesische Hausangestellte als Sklavin gehalten haben. Das Landesarbeitsgericht hat eine Klage der Frau nun abgewiesen. Das Schicksal der Indonesierin ist kein Einzelfall in der Diplomatenszene.

Der saudi-arabische Diplomat, der eine indonesische Hausangestellte geschlagen, beschimpft und nicht bezahlt haben soll, darf auch weiterhin nicht in Deutschland wegen schwerer Arbeits- und Menschenrechtsverletzungen angeklagt werden. Das entschied das Landesarbeitsgericht, ließ jedoch eine Revision zu. Jede Beeinträchtigung der Immunität gefährde die diplomatischen Beziehungen Deutschlands, an deren Sicherung ein überragendes Gemeinwohlinteresse besteht, heißt es im Urteil. Bereits im Sommer wies das Arbeitsgericht die Klage als unzulässig ab.

Die Frau verlangt 70.000 Euro ausstehenden Lohn und Schmerzensgeld. Die Klagevertreter um das Deutsche Institut für Menschenrechte wollen nun vor das Bundesarbeitsgericht und notfalls weiter vor das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.

Sie wollen einen Präzedenzfall, wie "Betroffene von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung in Diplomatenhaushalten" vor Gericht vorgehen können oder einen finanziellen Ausgleich vom Bund erwirken.

Immer mehr Fälle von moderner Sklaverei kommen an die Öffentlichkeit. Allein in Berlin bearbeitet die Beratungsstelle gegen Menschenhandel, Ban Ying, sechs bis zehn Fälle pro Jahr, in denen das Arbeitsrecht in Diplomatenhaushalten verletzt wird. Nivedita Prasad von Ban Ying berichtet von Angestellten, die vergewaltigt wurden, zu wenig Geld erhielten, mit dem Tod bedroht oder mit Stühlen geschlagen wurden. Einer Frau sei im Urlaub im Heimatland des Diplomaten der Pass abgenommen worden, sie sollte dort arbeiten. Ihre Immunität schützt die vermeintlichen Täter. Die Polizei dürfe die Verdächtigen nicht strafrechtlich verfolgen, sagte ein Sprecher. Beim Auswärtigen Amt hieß es, man gehe jedem Fall sofort nach. Es handele sich aber „seltener um persönliches Fehlverhalten der Arbeitgeber“, sondern meist um Lohnstreitigkeiten oder Nichtbeachtung von Auflagen. Aufgrund der aktuellen Erfahrungen wolle man die bestehenden Richtlinien allerdings weiter verschärfen.

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