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Vor Gericht (Symbolbild).

© dpa

Klage nach Kündigung: Islamfeindlicher Dozent schweigt vor Gericht

Wegen islamophober Äußerungen trennten sich Berliner Hochschulen von einem Mathematikdozenten. Der klagte vor dem Arbeitsgericht. Nun kam es zu einem ersten Gütetermin mit der Hochschule SHR.

„Nicht wirklich glücklich“ sei er mit den Äußerungen, die bekannt geworden sind, sagte Richter Martin Heyl. Es geht um den Islam abwertende Begriffe wie „Museltante“ oder „Kopftuchmoslem“ in einem Internetblog des Mathematik-Dozenten Wolfgang Hebold. Studenten hatten außerdem berichtet, Hebold habe bei der Aufgabenstellung in seinem Unterricht einen Zusammenhang zwischen Islam und Terrorismus unterstellt. Drei Hochschulen, an denen er Lehraufträge wahrnahm, trennten sich von ihm. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Verdachts auf Volksverhetzung. Hebold bestritt einige der inkriminierten Zitate und erklärte, er sei nicht rassistisch.

Er klagte vor dem Arbeitsgericht gegen seine Kündigung. Nun kam es mit der privaten Hochschule SRH zu einem Gütetermin. Richter Heyl erklärte, er könne die Gründe der Kündigungen nachvollziehen. Hebold habe auch einen Erziehungsauftrag gegenüber den Studenten und repräsentiere die Hochschule nach außen. Hebolds Anwalt Johannes Eisenberg hielt dagegen. Die Äußerungen seien „in der Privatsphäre“ seines Mandanten anzusiedeln. Nach kurzem Meinungsaustausch versuchte Heyl, die Verhandlung abzukürzen: „Lassen Sie uns über Geld reden.“ Eisenberg forderte die volle Semestervergütung in Höhe von rund 3400 Euro, der Anwalt der Hochschule machte kein Angebot.

Nach kurzer Beratung auf dem Flur erklärten beide Parteien den Gütetermin für gescheitert. Hebold äußerte sich vor Gericht nicht zu seinem Fall, auch den Journalisten gegenüber hielt er sich bedeckt. Jetzt muss das Arbeitsgericht feststellen, ob sein Lehrauftrag bei der SRH als Arbeitsverhältnis anzusehen ist oder nicht. Könnte sein, dass sich als nächstes das Amtsgericht Charlottenburg mit Hebolds Klage beschäftigen muss. Eine Fortsetzung seiner Lehrtätigkeit in Berlin ist in jedem Fall unwahrscheinlich.

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