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KLAGEN UM DEN SCHALLSCHUTZ: Wann ist die Null eine Null?

TERMINHeute und morgen verhandelt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Klagen für einen besseren Schallschutz am BER-Flughafen. DIE VORGABE Der vom Bundesverwaltungsgericht 2006 bestätigte Planfeststellungsbeschluss sah vor, dass der Grenzwert beim Lärm von 55 Dezibel in den Häusern am Flughafen auch tagsüber nie überschritten werden darf.

TERMIN

Heute und morgen verhandelt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Klagen für einen besseren Schallschutz am BER-Flughafen.

DIE VORGABE

Der vom Bundesverwaltungsgericht 2006 bestätigte Planfeststellungsbeschluss sah vor, dass der Grenzwert beim Lärm von 55 Dezibel in den Häusern am Flughafen auch tagsüber nie überschritten werden darf.

DER VERSUCH

Die Flughafengesellschaft interpretierte den Beschluss anschließend um und wollte bis zu sechs Überschreitungen am Tag zulassen. So sollten Kosten gespart werden. Offiziell begründete der Flughafen sein Vorgehen damit, ansonsten wären die Anwohner wegen einer missverständlichen Formulierung im Beschluss am Tag besser geschützt als in der Nacht. Das OVG kippte dieses Vorgehen im vergangenen Jahr.

DIE RECHNUNG

Nach dem OVG-Urteil hat der Flughafen neu gerechnet und kommt auf null Überschreitungen, selbst wenn der Grenzwert an 89 der 180 verkehrsreichsten Tage überschritten wird. Rechnerisch wäre dies weniger als 0,5-mal, was abgerundet zur verlangten Null führt. So will der Flughafen mit Kosten in Höhe von 305 Millionen Euro auskommen; die „echte“ Null-Lösung würde voraussichtlich 571 Millionen Euro verschlingen. kt

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