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Berlin: "Körperwelten": Leichen aus Nowosibirsk für Präparator Gunther von Hagens

Gunther von Hagens, der Initiator der "Körperwelten"-Schau, widerspricht dem Vorwurf, Leichen für seine Ausstellung illegal beschafft zu haben. Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) hat den entsprechenden Verdacht geäußert und versucht, ihn mit Indizien zu erhärten.

Gunther von Hagens, der Initiator der "Körperwelten"-Schau, widerspricht dem Vorwurf, Leichen für seine Ausstellung illegal beschafft zu haben. Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) hat den entsprechenden Verdacht geäußert und versucht, ihn mit Indizien zu erhärten. Bereits vor einem Jahr hatte der einstige Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Ernst Benda, am rechtmäßigen Import von "Körperwelten"-Leichen aus China und Kirgisien gezweifelt.

In einem Beitrag des MDR-Fernsehmagazins "Fakt" wird von Hagens vorgeworfen, dass die meisten seiner Körperspender nicht, wie er behauptet, deutsche Freiwillige seien, sondern ahnungslose Russen, die von ihrem späteren Dasein als Ausstellungsstücke nichts wüssten. Tatsächlich sind aus Nowosibirsk im vergangenen Oktober "56 so genannte Kadaver" und 400 Gehirnhälften an von Hagens verschickt worden, sagt Wladimir Golovnjov, Anatomieprofessor an der Medizinischen Akademie Nowosibirsk. Es waren ausnahmslos Tote ohne Verwandte, die in Leichenhäusern zurückgeblieben sind. An einem der Exponate, so der MDR-Beitrag, seien Tätowierungen in kyrillischer Schrift erkennbar, die charakteristisch für das "kriminelle Milieu in der Ex-Sowjetunion" seien und deshalb auf einen ehemaligen Lagerhäftling hindeuteten.

Die Leichenfracht verstoße laut den "Fakt"-Recherchen gegen russisches Recht. Jeder Russe solle selbst entscheiden, was nach dem Tod mit seinem Körper passieren soll. So steht es im russischen Bestattungsgesetz. Für die Nowosibirsk-Lieferung hätten also 456 Einverständniserklärungen vorliegen müssen. Außer Landes gebracht werden dürften russische Leichname ohnehin nur zu einem Zweck: dem ihrer Bestattung.

Das sei nicht so, entgegnet von Hagens. Leichname von Menschen, bei denen "keine Verfügung für den Todesfall vorliegt und bei denen keine Angehörigen vorhanden sind", erklärt er, dürfen "medizinischen Instituten zum Zwecke der medizinischen Ausbildung" übergeben werden. "Die Institute haben das Recht, diese Bestattungsleichen in anatomische Präparate zu transformieren." Und für die "gelten eigene Zollvorschriften, die sich von denen für Leichen unterscheiden". Die Tätowierungen des als Kronzeuge für die Russland-Herkunft der Leichen herangezogenen Exponates bildeten keine kyrillische Schrift ab, erklärte von Hagens. "Das Plastinat" stamme "von einem mir persönlich bekannten deutschen Staatsbürger".

Der Mitteldeutsche Rundfunk war am Sonntag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Der Sender ist Medienpartner der Ausstellung.

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