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Welche Routen werden künftig über Berlin geflogen?

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Konflikt zwischen Flugsicherung und Ministerium: Irritationen um die BER-Flugrouten

Verpflichtung oder nur unverbindliche Empfehlung? Zwischen der Flugsicherung und dem Bundesverkehrsministerium gibt es unterschiedliche Auffassungen zu abknickenden Flugrouten am künftigen Flughafen Berlin-Brandenburg.

Die Deutsche Flugsicherung (DFS) bleibt dabei: Starten am künftigen Flughafen Berlin-Brandenburg Maschinen unabhängig voneinander gleichzeitig auf beiden Bahnen, müssen die Piloten nach dem Abheben um 15 Grad voneinander abweichen. Irritationen hatte zuvor das Bundesverkehrsministerium ausgelöst, das in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken im Bundestag mitgeteilt hatte, bei den internationalen Vorgaben zum Abknicken handele es sich lediglich um eine Empfehlung, „deren Beachtung seitens der Mitgliedstaaten zwar wünschenswert, aber nicht verpflichtend sei“. Abweichungen von der Empfehlung seien somit zulässig.

Bildergalerie: Protest gegen Flugrouten über Berlin

Für den neuen Flughafen waren in den Planungsunterlagen auch bei unabhängigem Betrieb Geradeausflüge vorgesehen. Im September 2010 hatte die Flugsicherung dann Routen mit abknickenden Kursen vorgelegt und mit den internationalen Vorschriften begründet. Dies führte zu Routen über Gebiete, die vorher nicht überflogen werden sollten. Nach heftigen Protesten modifizierte die Flugsicherung ihre Pläne, blieb aber bei der 15-Grad-Regelung.

Daran werde sich zunächst auch nichts ändern, sagte am Montag DFS-Sprecher Axel Raab. Er widersprach dem Ministerium und sagte, die Bundesrepublik habe sich verpflichtet, die internationalen Empfehlungen umzusetzen. Die 15-Grad-Abweichung sei für die Flugsicherung damit ein „Muss“.

Ausnahmen seien allerdings möglich. Sie müssten wiederum vom Bundesverkehrsministerium erlassen werden, sagte Raab. Dieses hatte in seiner Antwort bestätigt, dass Abweichungen von den Vorgaben „grundsätzlich die Risiken im System der Luftfahrt erhöhen“ könnten. Deshalb sei eine „angemessene Untersuchung an einem bestehenden, erprobten System“ nötig. Eine solche Studie hat die Flughafengesellschaft beauftragt.

In München darf mit einer Ausnahmegenehmigung auch bei parallelen Starts geradeaus geflogen werden, allerdings nur eine kurze Strecke. Um am Berliner Flughafen zum Beispiel Zeuthen zu entlasten, müsste der Parallelverkehr über eine erheblich längere Strecke gehen. Die jetzt vorgesehenen Flugrouten werden nach einem Jahr überprüft und möglicherweise angepasst.

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