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Bezirksamt Neukölln: Kündigung in Probezeit war rechtens

Erneut hat das Landesarbeitsgericht am Dienstag die Kündigung einer Auszubildenden im Bezirksamt Neukölln als rechtmäßig bezeichnet.

Der jungen Frau war im Herbst gekündigt worden, weil sie nicht bei der Arbeit erschienen war und sich hinterher hatte krankschreiben lassen. Außerdem hatte das Bezirksamt in einem Schreiben an den Personalrat angeführt, dass sie bereits in den ersten zwei Wochen ihrer Ausbildung vier Tage krankheitsbedingt gefehlt hatte. Aus diesem Grund verweigerte der Personalrat die Zustimmung zur Kündigung, die er für unangemessen hielt. Die Richter urteilten aber jetzt, dass die Zustimmung nicht notwendig, war, da die junge Frau noch in der Probezeit war.

Die 21-Jährige hatte ihr Fehlen seinerzeit damit begründet, dass sie ihrer Freundin beigestanden hatte, als diese vom Tod ihres Vaters erfahren hatte. Auch die Freundin war Auszubildende im Bezirksamt Neukölln. Ihr war ebenfalls gekündigt worden, da sie unverzüglich zur Beerdigung in die Türkei gereist war, ohne vorher ihre Dienststelle zu benachrichtigen. Bereits vor zwei Wochen hatte eine andere Kammer des Landesarbeitsgerichts diese Kündigung bestätigt. In beiden Fällen ist eine Revision beim Bundesarbeitsgericht möglich. In der ersten Instanz waren die Auszubildenden noch mit ihren Klagen gegen die Kündigungen erfolgreich gewesen. sik

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