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Berlin: Künstlerin wollte Hundewelpen öffentlich töten

Zwei Welpen sollten bei einer Kunst-Performance vor den Augen des Publikums erdrosselt werden – um auf ähnliche Tierquälereien in Alaska und Spanien aufmerksam zu machen: Diese provokante Aktion hatte eine Künstlerin aus Berlin auf einer Spandauer Bühne geplant. Als das Veterinäramt des Bezirks die Performance vor einigen Tagen untersagte, legte sie Widerspruch ein.

Zwei Welpen sollten bei einer Kunst-Performance vor den Augen des Publikums erdrosselt werden – um auf ähnliche Tierquälereien in Alaska und Spanien aufmerksam zu machen: Diese provokante Aktion hatte eine Künstlerin aus Berlin auf einer Spandauer Bühne geplant. Als das Veterinäramt des Bezirks die Performance vor einigen Tagen untersagte, legte sie Widerspruch ein. Doch am Freitag stellte sich auch das Verwaltungsgericht Berlin quer. Es bestätigte das Verbot mit einem Eilbeschluss. Darin verweisen die Richter auf das Tierschutzgesetz.

Keinem Tier dürfen danach ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Die Initiatorin der grausamen Aktion hatte sich auf die „grundgesetzlich garantierte Freiheit der Kunst“ berufen. Sie wollte nach einer Meditation die Welpen mit Kabelbindern töten und so publik machen, dass alte Schlittenhunde in Alaska und Jagdhunde in Spanien ähnlich stranguliert würden.

Juristischen Streit gibt es inzwischen auch um eine zweite, gleichermaßen abstruse Kunstauktion. Der Tierschutzbeauftragte des Senats, Klaus Lüdcke, hat die Staatsanwaltschaft im Hinblick auf die geplante Performance mit Schaf und Schafott zweier Studenten der Universität der Künste (UdK) eingeschaltet. Wie berichtet, lassen diese derzeit im Netz darüber abstimmen, ob ein Schaf unter dem Fallbeil geköpft werden soll. Das soll symbolisch auf Gräueltaten in Kriegen hinweisen. An der Abstimmung haben sich bereits rund eine Million User beteiligt. cs

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