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Gerichtsentscheidung: Kurras erhält volle Pension

Er war Informant der Stasi und erschoss im Juni 1967 den Studenten Benno Ohnesorg am Rande einer Demonstration. Seine volle Rente bekommt Karl-Heinz Kurras trotzdem, entschied nun ein Gericht.

Der ehemalige Stasi-Spion bei der West- Berliner Polizei, Karl-Heinz Kurras, hat Anspruch auf seine volle Pension. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts hervor, der am Freitag veröffentlicht worden ist. Das Landesverwaltungsamt hatte Kurras’ Pension gekürzt, nachdem Ende Mai 2009 die Stasi-Vorwürfe gegen den Polizisten bekannt geworden waren.

Kurras hatte seit 1955 in der West-Berliner Polizei eine beachtliche Karriere gemacht. Gleichzeitig belieferte er das DDR-Ministerium für Staatssicherheit mit Informationen. Die Stasi ging auf Abstand zu Kurras, nachdem dieser am 2. Juni 1967 den Studenten Benno Ohnesorg am Rande einer Studentendemonstration erschossen hatte. Kurras’ Motive für den tödlichen Schuss auf den offenbar harmlosen Studenten sind letztlich ungeklärt. Deshalb läuft ein Ermittlungsverfahren der Berliner Generalstaatsanwaltschaft gegen den Polizisten.

Bis zum Juni 1967 hatte Kurras der Stasi zahllose Berichte geliefert – sie füllen heute siebzehn Aktenbände mit Material. Darunter waren Listen mit den Namen von Kollegen ebenso wie Einschätzungen der politischen Lage in West-Berlin, Hinweise auf Wohnobjekte der Alliierten, auf laufende Ermittlungsverfahren der West-Berliner Polizei gegen Agenten der Stasi im Westen. Das Material hatte jahrelang unentdeckt in den Beständen der Birthler-Behörde gelegen, bis eine Wissenschaftlerin zufällig darauf stieß, den Aktenfund durchsah und bekannt machte. Beim Generalbundesanwalt läuft noch ein Verfahren gegen Kurras wegen Landesverrats.

Die Aktenbände der Stasi-Unterlagen- Behörde hätten aber in dem Verfahren wegen der Pensionskürzung nicht herangezogen werden können, teilt das Berliner Verwaltungsgericht mit. Zwar spreche alles dafür, dass Kurras von 1955 bis 1967 „bewusst und freiwillig als IM „Otto Bohl“ mit dem MfS zusammengearbeitet hat, doch durfte das Gericht die Akten nicht als Beweismittel verwenden. Im Stasi-Unterlagen-Gesetz ist nicht vorgesehen, dass Akten in Disziplinarverfahren gegen Beamte im Ruhestand als Beweismittel verwendet werden dürfen. Ein Einblick in die Akten sei aber rechtlich unerlässlich, um zu entscheiden, ob Kurras’ Dienstvergehen 23 Jahre nach dessen Pensionierung eine „Ruhegehaltsaberkennung“ rechtfertige.

Das Landesverwaltungsamt habe nun einen Monat Zeit, um dagegen Widerspruch einzulegen, sagte der Sprecher des Verwaltungsgerichts, Stephan Groscurth. Kurras ist laut seinem Anwalt Mirko Röder gesundheitlich angeschlagen. Er habe Monate im Krankenhaus verbringen müssen.

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