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Berlin: Senat soll Schuldenbremse im Bundesrat stoppen

Große Teile der Koalition sind gegen das Kreditverbot, obwohl Klaus Wowereit als Mitglied der Förderalismuskommission für die Verfassungsänderung gestimmt hatte. SPD-Linke bereiten sogar eine Verfassungsklage vor.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Eine Verfassungsklage gegen die geplante Schuldenbremse ab 2020 für die Länder würde in der Berliner SPD eine Mehrheit finden. Die SPD-Haushälter Torsten Schneider und Holger Thärichen haben, wie berichtet, den Weg nach Karlsruhe angekündigt, sollte den Bundesländern durch eine Grundgesetzänderung untersagt werden, neue Kredite aufzunehmen. In der letzten Sitzung der SPD-Abgeordnetenhausfraktion gab es viel Kritik am Vorschlag der Föderalismuskommission, 2020 ein Schuldenverbot im Grundgesetz zu verankern. Eine Abstimmung wurde aber vermieden – wohl mit Rücksicht auf den Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit, der in der Bund-Länder-Kommission für die Verfassungsänderung gestimmt hatte.

Aber selbst der SPD-Fraktions- und Landeschef Michael Müller ist skeptisch. „Man kann sich zu Recht fragen, ob es sinnvoll ist, den Landesparlamenten mit einer starren Regelung Handlungsspielräume zu nehmen“, sagte Müller dem Tagesspiegel. Es sei in den Ländern immer wieder notwendig, „in besonderem Maße zu investieren“. Vertreter des linken SPD-Flügels, der in der Fraktion eine knappe und auf Landesparteitagen eine Zweidrittelmehrheit hat, formulieren ihre Kritik deutlicher. Ein striktes Kreditverbot für die Länder führe zur „faktischen Abschaffung der bundesstaatlichen Ordnung“, schreiben der Abgeordnete Torsten Schneider und der Pankower SPD-Kreischef Alexander Götz in einem Positionspapier für die „Berliner Linke“. Es werde unmöglich, eigene Investitions- und Entwicklungsschwerpunkte zu setzen.

„In Krisenzeiten und für Zukunftsprojekte wären die Länder auf Zuweisungen des Bundes angewiesen oder sie müssten Sozial- und Bildungsausgaben radikal abbauen“, heißt es in dem Positionspapier. Der Senat wird von den SPD-Linken aufgefordert, einer solchen Grundgesetzänderung im Bundesrat keine Zustimmung zu geben. Am Freitagabend traf sich der linke Parteiflügel, um „Berliner Akzente“ für das Bundestags-Wahlprogramm der SPD vorzubereiten. Dabei wurde auch über die Schuldenbremse diskutiert.

Der Koalitionspartner, die Linke, lehnt eine Schuldenbremse ebenfalls strikt ab. Auch die Grünen wollen verhindern, dass der Bund in das Budgetrecht der Länder massiv eingreift. Dagegen sieht der CDU-Haushälter Florian Graf keine Alternative zum Kreditverbot: „Aus Gründen der Generationengerechtigkeit, auch wenn mit einem Schuldenstopp gewaltige Anstrengungen verbunden sind, einen ausgeglichenen Etat vorzulegen“. Ob dies im Grundgesetz oder in der Landesverfassung verankert werde, spiele für die CDU keine Rolle. Auch die FDP hat sich für die Schuldenbremse ausgesprochen. Beide Oppositionsfraktionen sind aber in der Minderheit. Es könnte also nicht nur der Senat, sondern wohl auch eine Parlamentsmehrheit Verfassungsbeschwerde gegen die Schuldenbremse im Grundgesetz einreichen. In Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg erwägen Sozialdemokraten und Grüne ebenfalls, nach Karlsruhe zu gehen.

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