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Begehrte Lage: Berliner Immobilien sind nach wie vor begehrt, die Mieten steigen aber langsamer.

© rtr

Erhöhung der Grunderwerbsteuer: "Der Senat presst junge Familien aus"

Auf sechs Prozent erhöht sich ab Januar die Steuer auf Grundstücksgeschäfte, als Ausgleich soll die Maklerprovision gedämpft werden. Für Experten ist das eine Mogelpackung.

Auf scharfe Kritik stößt die Anhebung der Steuer auf Grundstücksgeschäfte um ein auf sechs Prozent ab Januar 2014. „Unsozial und kurzsichtig“ nannte der Vorsitzende vom Bund der Steuerzahler Berlin Alexander Kraus den Senatsbeschluss. Auch Experten sehen den Griff in die Tasche von Immobilienerwerbern kritisch, zumal die als Kompensation angekündigte Dämpfung der Maklerprovision für die Vermittlung von Wohneigentum als Mogelpackung gewertet wird.

Der Senat „presst gerade junge Familien und mobile Berufstätige aus“, begründete Kraus seine Kritik. Im Jahr 2006 habe die Grunderwerbsteuer 3,5 Prozent betragen, ab Anfang 2014 steige diese fast auf das Doppelte.

Dass ein Teil dieses Geldes durch eingesparte Maklerprovision wieder hereinzuholen wäre, damit rechnen Experten nicht. Denn die von Verbraucherschutzsenator Thomas Heilmann (CDU) dazu vorgelegten Vorschläge seien „eine hübsche Verpackung, aber es steckt nichts drin“, so der Sprecher von Haus & Grund Dieter Blümmel. Denn die Höhe der „Maklertaxe“, die statt der Provision geplant ist, werde zwar wissenschaftlich ermittelt, solle sich aber nach der bisher „ortsüblichen“ Provision richten: „Die Maklertaxe wird also nichts anderes sein als die Provision“, so Blümmel.

Heilmann widerspricht: Die werden sich noch wundern

Heilmann widersprach auf Anfrage: „Die werden sich noch wundern“. Das Schwert sei nicht so stumpf, wie mancher glaube. Die Taxe werde voraussichtlich deutlich billiger für Verbraucher als die heute übliche orstübliche Provision. Diese liege bei 7,14 Prozent.

„Placebo“ nennt der Chef des Mietervereins Reiner Wild die Vorschläge: „Es gibt keine Rechtsgrundlage für eine verbindliche Begrenzung der Maklerprovision auf Landesebene“. Deshalb sei eine Taxe nur auf freiwilliger Basis möglich. Freiwillig würden Makler aber kaum auf Einkommen verzichten.

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) hatte bereits bei Bekanntwerden der Pläne gejubelt: „Deckelung der Maklerprovision abgewendet“! Die Taxe gelte nur dann, wenn keine Vereinbarung über die Höhe der Provision zwischen den Vertragspartnern geschlossen wurde.

Die Maklerprovision für Mietwohnungen betreffen diese Pläne nicht. Diese ist bundesweit einheitlich durch das „Wohnungsvermittlungsgesetz“ auf zwei Nettokaltmieten begrenzt.

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