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Vor Gericht (Symbolbild).

© dpa

Missbrauchsfall in der Prignitz: Anklage gegen 16-Jährigen aus Afghanistan

Über Wochen hielt der Fall das Dorf Glöwen in der Prignitz in Atem, Neonazis marschierten auf. Nun hat die Staatsanwaltschaft einen 16-Jährigen aus Afghanistan angeklagt - wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern.

Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat Anklage gegen einen 16-jähriger Flüchtling aus Afghanistan wegen zweifachen sexuellen Missbrauchs und sexueller Nötigung erhoben. Das sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Wilfried Lehmann auf Anfrage den PNN. In Glöwen, einem Ortsteil der Gemeinde Plattenburg in der Prignitz, soll er Mitte Januar einen neun und einen elf Jahre alten Jungen sexuell missbraucht beziehungsweise sexuell genötigt haben. Das Amtsgericht Perleberg, wo das Jugendschöffengericht den Fall verhandeln soll, hat noch nicht über die Zulassung des Anklage entschieden.

Beschwerde gegen Ablehnung der U-Haft zurückgezogen

Zugleich hat die Staatsanwaltschaft ihre Beschwerde gegen die Nichtzulassung von Untersuchungshaft zurückgezogen. Wie berichtet wollte die Anklagebehörde den minderjährigen Tatverdächtigen ursprünglich wegen ihrer Ansicht nach drohender Wiederholungsgefahr in einer geschlossenen Einrichtung für Kinder und Jugendliche – etwa im uckermärkischen Frostenwalde – unterbringen, doch das Amtsgericht Perleberg hatte das abgelehnt. Daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft Ende Januar Haftbefehl bei demselben Gericht beantragt. Das hatte dem Antrag stattgegeben, den Haftbefehl aber zugleich außer Vollzug gesetzt. Das Gericht war der Ansicht, dass bestimmte Auflagen ausreichen, um eine Wiederholung zu verhindern. Der 16-Jährige muss sich jeden Tag – auch am Wochenende – bei der Polizei melden und darf keinen Kontakt zu Jungen haben, die jünger als 15 Jahre sind.

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen diese Entscheidung erneut Beschwerde eingelegt, aber auch das Landgericht Neuruppin hielt die Auflagen für ausreichend. Dann hat die Staatsanwaltschaft Ende Februar einen entsprechenden Antrag beim Oberlandesgericht gestellt. Weil sich die drei Taten an zwei aufeinanderfolgenden Tagen ereignet haben sollen, sieht sie Wiederholungsgefahr – obwohl der 16-Jährige, der mit seinen Eltern inzwischen an einem anderen Ort untergebracht ist, bislang nicht wieder auffällig wurde.

Auflagen haben offenbar Wirkung gezeigt

Die Anklage und auch der Umstand, dass der Jugendliche sich – wie auferlegt – stets bei der Polizei meldete und auch sonst keine Straftaten bekannt wurden, führten nun dazu, dass die Staatsanwaltschaft ihre Beschwerde zurückzog. Nach einem Monat habe sich gezeigt, dass die vom Gericht verhängten Auflagen offenbar Wirkung gezeigt haben, sagte Lehmann.

Die Staatsanwaltschaft will zum Schutz der Opfer und des minderjährigen Tatverdächtigen keine näheren Angaben zum genauen Tathergang machen, verweist aber angesichts einiger falscher Medienberichte darauf, dass es sich nicht um Vergewaltigungen handele.

Neonazis organisierten fremdenfeindliche Proteste

Der Fall hatte über Wochen in der Prignitz für Aufregung gesorgt. In Behörden und das Innenministerien befürchten offenbar auch einige, dass die Tatsache, dass der Tatverdächtige auf freiem Fuß ist, Wasser auf die Mühlen von Rechtspopulisten sein könnte. Schließlich hatten NPD und rechte Kameradschaften kurz nach Bekanntwerden der Vorwürfe in Glöwen Proteste gegen Flüchtlinge organisiert. Auch der Sprecher des brandenburgischen Innenministeriums, Ingo Decker, hatte erklärt: „Wir können die Entscheidung der Gerichte nicht nachvollziehen. Hier handelt es sich ja nicht um einen Ladendiebstahl.“ Ein Rechtsexperte hatte gesagt: „Dass Rassisten irgendetwas für Stimmungsmache ausnutzen könnten, kann für die Gerichte aber kein Entscheidungskriterium sein.“

In Glöwen selbst hatte ein breites Bündnis von Einwohnern und anderen Demokraten erfolgreich gegen die Neonazis demonstriert. „Die Aufregung wird eher von außen reingetragen“, sagt eine Einwohnerin von Glöwen: „Es ist schlimm, wenn so etwas passiert, aber deshalb stellen wir nicht alle Flüchtlinge unter Generalverdacht. Wir haben hier eigentlich ein gutes Miteinander.“

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