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Auch das ist Tegel: Flugzeuge tief über den Häusern.

© Thilo Rückeis

Update

Nach Volksentscheid zum TXL: Mitgesellschafter gegen Offenhaltung Tegels

Brandenburg und der Bund sprechen sich gegen Weiterbetrieb des Flughafens aus. Berlin offen für Ausweitung des Nachtflugverbots

Nach dem Berliner Volksentscheid für die Offenhaltung des Flughafens Tegel haben sich die Mit-Gesellschafter, Brandenburg und der Bund, am Donnerstag in Potsdam gegen einen Weiterbetrieb ausgesprochen. Bei der Gesellschafterversammlung erklärten Vertreter von Bund und Brandenburg, dass die bisherige Beschlusslage weiter gelte. Demnach muss Tegel geschlossen werden, wenn der BER eröffnet. Berlins Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen (SPD) will nun das Votum der Mit-Eigner der Flughafengesellschaft nun im Senat besprechen. Nach der weiteren Prüfung der rechtlichen Chancen und finanziellen Folgen für den Weiterbetrieb von Tegel werde er das Ergebnis erneut mit Brandenburg und Berlin vorlegen.

Brandenburgs Finanzminister Christian Görke (Linke) lehnte den Weiterbetrieb Tegels kategorisch ab. Den Brandenburger Steuerzahler würde das Offenhalten 500 bis 700 Millionen Euro binnen zehn Jahren kosten. Bislang hatte die Flughafengesellschaft den Weiterbetrieb nicht in den Finanzplänen berücksichtigt. Dazu müssten die Gesellschafter den Auftrag erteilen und dann auch die Kosten dafür zahlen - für Schallschutz, Investitionen und mehr Personal.

Bewegung beim Nachtflugverbot

Bewegung gibt es hingegen beim Nachtflugverbot am noch nicht eröffneten Hauptstadtflughafen BER in Schönefeld. Berlin rot-rot-grüne Koalition jedenfalls zeigte sich gesprächsbereit, das bisherige Nachtflugverbot von 5 bis 6 Uhr am Morgen zu verlängern. Beim Nachtflugverbot am BER gibt es in der Berliner Koalition erste Überlegungen, etwa in den Randzeiten weniger Flüge zuzulassen. Zumindest ist Rot-Rot-Grün nun im Gegensatz zur Vorgängerkoalition von SPD und CDU bereit, Brandenburgs Forderungen nach Jahren ernsthaft entgegenzukommen.

Die Gesellschafter beauftragten den Flughafen-Geschäftsführer Engelbert Lütke Daldrup damit, die Folgen des längeren Nachtflugverbots zu prüfen - im Rahmen der ohnehin laufenden Pläne für die Erweiterung des BER angesichts wachsender Besucherzahlen.  Brandenburgs Flughafenkoordinator Rainer Bretschneider erklärte, das Flugverbot auch in der der Morgenstunde von 5 bis 6 Uhr wäre der geringste Eingriff. In dieser Zeit würden die wenigsten Flieger starten und landen, aber dennoch der Schlaf der Anwohner stören.

Wirtschaft warnt vor schärferen Regeln

Nötig war die Beratung der Gesellschaft, weil am 24. September rund 56 Prozent der Berliner für eine Offenhaltung Tegels stimmten. Schon zuvor herrschte zwischen den beiden Landesregierungen und dem Kanzleramt Einigkeit, dass Tegel nach Eröffnung des neuen Hauptstadtairports BER geschlossen wird.  Wegen des Tegel-Entscheids wurde die Gesellschafterversammlung auf Bitten Berlins vorgezogen worden.

Bislang gilt für den BER ein eingeschränktes Nachtflugverbot zwischen Mitternacht und fünf Uhr morgens. In den Randzeiten sind Ausnahmen für verfrühte und verspätete Flieger möglich. Nach der bisherigen Regelung sind von 23.30 bis 24 Uhr und von 5 bis 5.30 Uhr keine planmäßigen Flüge erlaubt, sondern nur Ausnahmen bei Verspätungen. Von 5 bis 6 Uhr und zwischen 23 und 24 Uhr sind im Schnitt höchstens 31 Flugbewegungen erlaubt.

Das Flugverbot will Brandenburg am Morgen bis 6 Uhr verlängern. Grund ist ein Volksbegehren im 2012, bei dem sich 105.000 Brandenburger für ein komplettes Nachtflugverbot ausgesprochen hatten. Um einen Volksentscheid abzuwenden, machte sich die rot-rote Landesregierung die Forderung zu eigen. Bisher war Brandenburg damit jedoch an Berlin und dem Bund gescheitert.

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Die Wirtschaft warnte vor schärferen Regeln am BER. Eine Ausweitung des Nachflugverbots würde vor allem Langstreckenverbindungen treffen, die in der Regel spätabends starteten und frühmorgens landeten, sagte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der Berliner Industrie- und Handelskammer (IHK), Christian Wiesenhütter. Das könne nicht im Interesse des Wirtschaftsstandorts Berlin sein. Die IHK Cottbus befand, mit der Ausweitung des Nachtflugverbots werde der Jobmotor BER gebremst. "Erst Milliarden Euro in einen neuen Flughafen zu investieren und dann sein Potenzial nicht auszuschöpfen - das wäre keine verantwortliche Politik für die Hauptstadtregion", erklärte Andreas Fleischer, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB). Der neue Flughafen müsse attraktiver sein als seine Wettbewerber, um ein Luftverkehrsstandort von Gewicht in Europa zu werden. 

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