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Vergütungsvereinbarung: Neues Gesetz verbessert Kontrolle von Pflege-WGs

Der Senat will den Mangel an Transparenz und Kontrollen bei Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Senioren und Demenzkranke mit der Einführung neuer Vergütungsvereinbarungen Ende des Jahres beseitigen.

Die bisherigen Vereinbarungen über die Vergütung der Träger liefen Ende des Jahres aus. Das biete die Möglichkeit, Qualität und Kontrolle in die neuen Vereinbarungen einzuarbeiten. Dies sagte Sozialstaatssekretär Rainer-Maria Fritsch am Donnerstag im Ausschuss für Soziales im Abgeordnetenhaus. Die Verwaltung setzt außerdem Hoffnungen in das neue „Wohnteilhabegesetz“. Das tritt im Juli in Kraft und schließt die Pflege-WGs ein.

Wie berichtet, werden diese Wohngemeinschaften anders als Heime bisher nicht von der staatlichen Heimaufsicht und dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen kontrolliert. Gabriele Tammen-Parr von der diakonischen Beratungsstelle „Pflege in Not“ spricht von einem „rechtsfreien Raum“ und verweist auf eine große Zahl von Beschwerden. Das dürfte nur die Spitze des Eisberges sein. Denn viele Bewohner der rund 280 WGs in der Stadt haben keine Angehörigen und sind so gebrechlich, dass sie kaum in der Lage sind, sich zu beschweren.

Die sozialpolitische Sprecherin der Grünen, Jasenka Villbrandt bezweifelt, dass das Problem allein schon durch eine neue Vergütungsvereinbarung zu lösen ist. „Nicht akzeptabel“ nannte sie die gegenwärtigen Zustände. Zurzeit würden den WG-Betreibern Gelder „pauschal“ bezahlt, unabhängig davon, wie viele Betreuer für die Pflegebedürftigen zur Verfügung stehen. „Heute bekommt eine WG mit zwölf Bewohnern und einem einzigen nächtlichen Betreuer genauso viel Geld wie eine mit drei Betreuern“, sagte die Abgeordnete. Und wenn sich mehrere WGs in einem Haus dieselbe Kraft teilen, könnten die Betreuer mehrfach kassieren – „auch das ist legal“, so Villbrandt.

Staatssekretär Fritsch sieht den Senat dennoch auf einem guten Wege. Zumal im Juli das neue „Wohnteilhabegesetz“ in Kraft trete. Es schreibt unter anderem vor, dass die Bewohner alle zwei Jahre zu ihrer Zufriedenheit mit den Leistungen der Betreuer befragt werden müssen. Außerdem müssten Bewohnern, die einen Vertrag mit einer WG abschließen wollen, vor der Unterzeichnung behördliche Prüfberichte der letzten drei Jahre ausgehändigt werden. Auch die „Datenlage“ werde sich verbessern: Mit der dann vorgeschriebenen Meldepflicht werde klar, wie viele WGs mit wie vielen Bewohnern und Betreuern es in der Stadt gibt. Bisher sei man auf Angaben der Krankenkasse AOK angewiesen. ball

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