zum Hauptinhalt

Berlin: Nur Hobbyflieger müssen einen Bogen um die City machen

Rund- und Geschäftsflüge sollen trotz geplanter Sperrzone über der Innenstadt möglich bleiben

Trotz des geplanten Flugverbots über dem Berliner Stadtzentrum sollen kommerzielle Rundflüge und Geschäftsflüge auch weiterhin möglich bleiben. Die Sperrung des Luftraums innerhalb des S-Bahnrings solle nur für Hobbyflieger gelten, hieß es am Montag im Bundesverkehrsministerium. Offen ist noch, ob den Privatfliegern künftig auch der Anflug des innerstädtischen Flughafens Tempelhof versagt werden soll. Gut ein Viertel der 16 000 Flugbewegungen in der ersten Jahreshälfte dort war nicht gewerblich. Details wollen Behördenvertreter am Freitag erörtern.

Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 wurden auch in anderen Hauptstädten die Überflugsrechte eingeschränkt (siehe Kasten). Die Deutsche Flugsicherung hält eine Verbotszone dagegen nur dann für sinnvoll, „wenn man sie auch entsprechend überwachen kann“, sagte deren Sprecher Axel Raab. Doch genau daran gibt es erhebliche Zweifel. Zumindest kleine Ultraleicht-Maschinen sind mit dem herkömmlichen Radar kaum auszumachen.

Nach dem Absturz eines Kleinflugzeugs vor dem Reichstag will Verkehrsminister Manfred Stolpe neben dem Flugverbot auch die Zugangskontrollen an kleinen Flugplätzen verschärfen. Schon heute müssen auch Privatpiloten eine Sicherheitsüberprüfung für Luftfahrtpersonal bestehen. Voraussetzungen, die der Todespilot vom Reichstag aber erfüllt hatte. Volker K., der sein Flugzeug nach einem Familiendrama (siehe Beitrag rechts) offenbar in Selbstmord-Absicht zum Absturz brachte, besaß eine gültige Lizenz und flog seine eigene Maschine. Er meldete sich aber vorschriftswidrig nicht per Funk bei der Flugsicherung und hielt die Mindestflughöhe über Berlin von 600 Metern nicht ein.„Was der gemacht hat, ist auch jetzt schon verboten“, so der Vorsitzende des Deutschen Ultraleicht-Verbandes, Jo Konrad. Ein „durchgeknallter Selbstmörder“ sei nicht zu stoppen. Auch eine Verbotszone hätte Volker K. nicht aufgehalten, vermutete der geschäftsführende Vizepräsident des Berliner Luftsport-Landesverbandes, Michael Thomsen. Der Verband der allgemeinen Luftfahrt, AOPA, warf den zuständigen Politikern vor, ein „Terrorproblem“ lösen zu wollen, „das gar nicht existiert“.

Noch nie sei ein Kleinflugzeug für ein Attentat verwendet worden. Selbst wenn sein Einflug ins Stadtgebiet bemerkt worden wäre, hätte K. nicht gestoppt werden können. Von der geplanten Sperrgebietsgrenze am S-Bahnring bis zum Reichstag brauchte seine Maschine rund fünf Minuten. Zu wenig, um die Abfangjäger der Luftwaffe aus Niedersachsen und Bayern zu alarmieren.

Diese Einschätzung teilt auch der Chef der Berliner Flughäfen, Dieter Johannsen-Roth: „Wenn ein Flieger von Tempelhof oder Tegel aufsteigt und der Pilot etwas Böses vorhat, dann lässt die zeitliche Spanne keine Abwehrreaktion zu“. Dennoch hält Johannsen-Roth ein Flugverbot im Radius des S-Bahnrings grundsätzlich für sinnvoll – auch wenn dies keine 100-prozentige Sicherheit garantiere. An den drei Berliner Flughäfen, an denen er die Verantwortung trage, könne er aber „eine angemessene Sicherheit“ gewährleisten.

Rainer W. During

Zur Startseite