zum Hauptinhalt

Berlin-Prenzlauer Berg: Dreijährige geht bei Kita-Ausflug verloren

Ganz allein stand eine Dreijährige am Donnertagmittag auf dem S-Bahnhof Buch. Woher sie kam oder wohin sie wollte, konnte die eingeschüchterte Kleine der Polizei nicht sagen. Das Rätsel löste sich, als sich eine Kindertagesstätte aus Prenzlauer Berg bei den Beamten meldete.

Von Sandra Dassler

Zunächst glaubte die Aufsicht am S–Bahnhof Buch, dass jeden Moment eine Mutter oder ein Vater auftauchen würde, doch es blieb dabei: Das kleine Mädchen stand am vergangenen Donnerstagmittag ganz verlassen auf dem Bahnhof, war offenbar allein unterwegs. Die Aufsicht nahm sich seiner an, doch das Kind konnte nicht sagen, woher es kam oder wohin wollte.

Mitarbeiter des Bahnschutzes nahmen es deshalb mit zum Berliner Hauptbahnhof und übergaben es dort der Bundespolizei. Die Kollegen kümmerten sich um das eingeschüchterte Kind und entdeckten auf den Etiketten der Kleidung zumindest seinen Vornamen.

Mit diesem und einer genauen Beschreibung des Mädchens richteten sie ein Fahndungsersuchen an verschiedene Behörden, unter anderem auch bei der Berliner Landespolizei. „Daraufhin meldeten sich Kollegen von einem Polizeiabschnitt im Bezirk Pankow, die offenbar von der Kindertagesstätte über das Verschwinden eines Kindes informiert worden waren“, sagte ein Sprecher der Bundespolizei dem Tagesspiegel: „Eine Mitarbeiterin der Kindertagesstätte in Prenzlauer Berg identifizierte das Mädchen, das dann zurück gebracht wurde. Gegen 15 Uhr war es wieder in der Einrichtung zurück.“

Warum das dreijährige Mädchen verloren ging und wo beziehungsweise wie lange es allein in Buch unterwegs war, soll nun weiter ermittelt werden. Die Bundespolizei geht davon aus, dass es bei einem Ausflug der Kita abhanden kam. Kollegen hätten das Kind in die Kita zurückgebracht und auch mit seinen Eltern gesprochen, heißt es.

Die Eltern hätten jedoch auf eine Anzeige gegen die Kita-Betreuerinnen – etwa wegen eines Verstoßes gegen die Aufsichtspflicht – verzichtet. „Da ein solches Delikt aber nur auf Antrag und nicht aus öffentlichem Interesse verfolgt werden kann, haben wir die Ermittlungen eingestellt“, teilte die Bundespolizei mit.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false