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Radler nur mit Fanta? Ab 1,6 Promille gelten Radler als absolut fahruntüchtig. Schon leichte Schlangenlinien und 0,3 Promille reichen aber, dann ist es eine Straftat.

© Doris Spiekermann-Klaas

Promillegrenzen im Straßenverkehr: Betrunkene Radfahrer werden selten bestraft

Die Promillegrenze für Radler könnte bald gesenkt werden. Denn betrunkene Fahrer leben gefährlich – selbst wenn sie selten bestraft werden.

Von Fatina Keilani

Wer zu betrunken ist, um noch Auto zu fahren, kann bislang immer noch versuchen, mit dem Fahrrad heil nach Hause zu kommen. Er gilt erst ab 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig, Autofahrer bereits ab 1,1 Promille. Das soll sich nun ändern. Die Innenminister wollen die Promillegrenze für Radfahrer heruntersetzen. Bei ihrem Frühlingstreffen, das am Mittwochnachmittag in Hannover begann, sollte das Thema aufs Tableau. Richtig konkrete Vorschläge machte dazu aber bisher nur die Radfahrerlobby.

Die Polizei begrüßt das Vorhaben auf jeden Fall. „Alles, was das Unfallrisiko senkt, sollte man in Betracht ziehen“, sagt Markus van Stegen, Leiter des Verkehrsbereichs im Polizeipräsidium. Mit steigendem Promillegrad vervielfache sich das Unfallrisiko; bei 1,6 Promille sei es um das 36-fache erhöht. Van Stegen räumt auch mit der Vorstellung auf, dass Radfahrer besser vor Konsequenzen geschützt seien, weil die absolute Fahruntüchtigkeit für sie erst bei 1,6 Promille beginnt. „Für Radfahrer gibt es keine Ordnungswidrigkeiten“, so van Stegen. „Wer mit 0,3 Promille leichte Schlangenlinien fährt, ist bereits im Bereich der Straftat.“

Die Schlangenlinien sind „alkoholtypische Beweisanzeichen“. Nur dass der Führerschein nicht vom Gericht entzogen werden kann, weil der Wortlaut des Paragraphen 69 Strafgesetzbuch das nicht hergebe. Also entziehe die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein im Wege des Verwaltungsverfahrens. Autofahrer ohne Ausfallerscheinungen begehen zwischen 0,5 und 1,1 Promille erstmal lediglich eine Ordnungswidrigkeit, was auch schon Geldbuße, Fahrverbot und vier Punkte in Flensburg bedeutet. Mit Ausfallerscheinungen oder gar Unfall ist es eine Straftat mit Führerscheinentzug, Geld- oder sogar Freiheitsstrafe und sieben Punkten in der Verkehrssünderkartei.

Auch wenn Bayern im Ruf steht, strenger durchzugreifen als die Hauptstadt – auch die Berliner Polizei drückt nach eigenen Angaben kein Auge zu. „Wir sind ziemlich konsequent, was die Ahndung angeht“, meint van Stegen. Auch bei Radlern. An 232 von 1560 Unfällen des vergangenen Jahres, in denen Alkoholeinfluss die Hauptursache war, waren Radfahrer beteiligt. Weitere 247 alkoholisierte Radfahrer hielt die Polizei an, ohne dass sie Unfälle verursacht haben.

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) ist dafür, auch für Radfahrer Grenzwerte einzuführen, innerhalb derer die Alkoholfahrt eine Ordnungswidrigkeit ist. „Am besten ist natürlich, wenn man nicht alkoholisiert aufs Rad steigt“, sagte die ADFC-Landesvorsitzende Eva-Maria Scheel dem Tagesspiegel. „Dennoch halten wir es für sinnvoll, eine Zwischenstufe einzuführen. Ab 1,1 Promille sollte die Alkoholfahrt als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden, ab 1,6 Promille als Straftat.“

Die Grünen halten das für diskussionswürdig. „Grundsätzlich muss gelten: Im Straßenverkehr muss man fähig sein, das Fahrzeug ordnungsgemäß zu führen, egal wie es heißt“, sagte der grüne Verkehrspolitiker Stefan Gelbhaar. Da der Alkohol die Reaktionsfähigkeit bei Autofahrern und Radlern gleichermaßen einschränke, sei es auch denkbar, die Grenzwerte anzugleichen. Andererseits müsse man auch bedenken, dass betrunkene Autofahrer eher andere Menschen gefährdeten, betrunkene Radfahrer hingegen eher sich selbst.

Auch Innensenator Frank Henkel (CDU) unterstützt den Plan der Innenminister: „Die bislang getroffenen Maßnahmen zur Senkung von Alkoholunfällen bei Radfahrern erscheinen mir nicht als ausreichend, ließ er mitteilen. „Wir wollen daher die geltende Rechtslage überprüfen und sie gegebenenfalls anpassen.“ Konkretisieren konnte seine Verwaltung das aber noch nicht.

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