Protest am Brandenburger Tor : Verwaltungsgericht verbietet Schlafsäcke bei Mahnwache - Hungerstreik beendet

02.11.2012 14:20 Uhrvon
  • Am 16. November sind einige Flüchtlinge, die vor dem Brandenburger Tor protestieren, erneut in Hungerstreik getreten. Foto: dpa
    Am 16. November sind einige Flüchtlinge, die vor dem Brandenburger Tor protestieren, erneut in Hungerstreik getreten. - Foto: dpa
  • Auch im "Camp der Diskriminierten" in Kreuzberg wird protestiert. Turgay, Journalist und Flüchtling aus der Türkei, hat Sehnsucht nach seiner Familie – und will doch aushalten in seinem kleinen Zelt am Oranienplatz. Foto: Georg Moritz
    Auch im "Camp der Diskriminierten" in Kreuzberg wird protestiert. Turgay, Journalist und Flüchtling aus der Türkei, hat Sehnsucht nach seiner Familie – und will doch aushalten in... - Foto: Georg Moritz
  • Klare Ansage. Foto: Georg Moritz
    Klare Ansage. - Foto: Georg Moritz

Update Die Mahnwache von Flüchtlingen am Brandenburger Tor muss ohne Schlafsäcke auskommen. Das Verwaltungsgericht bestätigte damit die Haltung der Polizei. Nach einem langen Gespräch hatten die Demonstranten am Donnerstagabend zudem ihren Hungerstreik abgebrochen.

Bei der Dauermahnwache von Flüchtlingen vor dem Brandenburger Tor dürfen keine Zelte und Schlafsäcke verwendet werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Freitag in einem Eilverfahren entschieden. Sitzunterlagen wie Kissen oder kleinere Pappen sind gestattet. Die Polizei hatte bei der Mahnwache mehrfach Schlafsäcke, Isomatten und Decken in Verwahrung genommen.

Das Urteil, gegen das eine Beschwerde zulässig ist, verbietet Gegenstände, die "dem Witterungsschutz, dem Sitzen, dem Liegen oder in sonstiger Weise der Bequemlichkeit von Versammlungsteilnehmern" dienen. Unter den Schutz der grundgesetzlich gewährleisteten Versammlungsfreiheit falle nur die Nutzung solcher Gegenstände, die zur Verwirklichung des Versammlungszwecks wesensnotwendig seien.

Bei den in Rede stehenden Zelten und Pavillons sei dies nicht der Fall. Diese dienten lediglich der Bequemlichkeit der Teilnehmer und hätten keinen Bezug zur gemeinsamen Meinungskundgabe. Im Urteil wurde zudem auf vier Wärmebusse der Berliner Kältehilfe verwiesen, die seit Ende Oktober auf dem Pariser Platz stehen. Hier könnten sich die Demonstranten aufwärmen oder kleine Schlafpausen machen.

Der Hungerstreik der der Flüchtlinge war am Donnerstagabend nach acht Tagen abgebrochen worden. Vorausgegangen war ein mehrstündiges Gespräch mit Berlins Integrationssenatorin Dilek Kolat (SPD) und der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Integration und Flüchtlinge Maria Böhmer (CDU). Dabei sagten die beiden Politikerinnen Vertretern der Asylbewerber zu, sich für mehrere ihrer zentralen Forderungen einsetzen zu wollen. Dabei sei man „in wesentlichen Punkten gar nicht so weit entfernt“ gewesen, betonte Kolat. Dass die Flüchtlinge etwa verlangten, möglichst rasch Deutsch zu lernen, sei eine Forderung, „die man unterstützen muss“.

Auch der Wunsch, möglichst bald arbeiten zu dürfen und damit auf eigenen Beinen zu stehen, sagte die Senatorin, sei „eine sehr berechtigte Forderung“. Außerdem sei in dem mehr als vierstündigen Gespräch „sehr intensiv über eine Bleiberechtsregelung gesprochen worden“, da würden Böhmer und sie „ in den nächsten Wochen und Monaten am Ball bleiben“.

Ein wesentlicher Punkt war offenbar auch die sogenannte Residenzpflicht, die die Bewegungsfreiheit von Flüchtlingen in Deutschland auf den ihnen zugewiesenen Landkreis beschränkt. Gegen diese hatten die Asylbewerber protestiert, indem sie diese Auflage durch die Reise wissentlich mit ihrem Marsch nach Berlin verletzten. Böhmer sagte dazu, man müsse sich fragen, ob die Residenzpflicht „noch zeitgemäß“ sei.

Da die Demonstranten nach der Rückkehr in ihre Sammelunterkünfte und Wohnungen anderswo befürchten müssen, dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden, wollen Kolat und Böhmer in einem gemeinsamen Brief an die Landesbehörden appellieren, sie nicht zu belangen. Böhmer ließ durchblicken, dass im Brief zum Ausdruck gebracht werde, dass man die Anliegen und den Protest unterstütze, die die Flüchtlinge mit der nicht erlaubten Reise nach Berlin verfolgten.

Zu den Anliegen gehört auch die bessere Unterbringung von Flüchtlingen. Die Gemeinschaftsunterkünfte, so Böhmer, seien „doch von Land zu Land sehr unterschiedlich“. Es dürften keine bedrückenden Situationen entstehen. Sie habe zugesagt, sich in den Einrichtungen umzusehen, um sicherzustellen, dass Standards eingehalten werden. Das Gespräch nannte Böhmer das „vielleicht bewegendste in meiner Zeit als Integrationsbeauftragte“.

Im Namen der Flüchtlinge sprach Hamid Nowzari vom Verein iranischer Flüchtlinge von einer langen und relativ schwierigen Sitzung“, die aber Verabredungen ergeben habe: Die Forderungen der Flüchtlinge beispielsweise sollen an den Bundestag weitergeleitet werden, weitere Treffen sollen stattfinden. Dafür danke man allen Teilnehmenden. „Wir brechen heute Abend offiziell unseren Hungerstreik ab.“ Die Protestaktion auf dem Pariser Platz soll allerdings bis zum 5. November fortgesetzt werden. (mit ho)

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