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Protest in Weißensee: Klage gegen Heim für psychisch kranke Straftäter

Eine Bürgerinitiative geht gegen Projekt in Weißensee vor, jetzt hat sie ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht angestrengt. Der Stadtrat sagt Prüfung zu. Der Träger der Einrichtung weist Vorwurf der Täuschung zurück.

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Berlin - Die Weißenseer Bürgerinitiative, die sich gegen ein Heim für psychisch kranke Straftäter in ihrer Nachbarschaft wehrt, geht jetzt mit juristischen Mitteln dagegen vor. Anfang des Monats habe sie beim Verwaltungsgericht Klage gegen das Projekt eingereicht, heißt es in einer Erklärung. Nach Auffassung der Bürgerinitiative hat der Träger des Heims, die gemeinnützige ZeitRaum gGmbH, nur durch falsche Angaben im Bauantrag eine Bauerlaubnis bekommen. Mit korrekten Angaben hätte es diese nie gegeben. Man habe den Eindruck, dass der Träger „im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens alle Beteiligten, insbesondere das Bezirksamt, bewusst über die wahren Absichten getäuscht hat“.

Wie berichtet werden in einem ehemaligen Gefängnis an der Großen Seestraße derzeit 20 Wohnungen für psychisch kranke Täter gebaut. Im sogenannten halboffenen Maßregelvollzug sollen diese Menschen, die an Psychosen und Persönlichkeitsstörungen leiden, auf ein eigenständiges Leben vorbereitet werden. Die in der Nachbarschaft wohnenden Familien quält indes die Furcht vor unberechenbaren Menschen, die hier bald einziehen sollen. Am meisten stört sie, dass sie nicht schneller informiert wurden und dass ihre Fragen nicht beantwortet werden. Außerdem sei ein solches Projekt in einem Wohngebiet gar nicht zulässig, sagt Peter Dommaschk von der Bürgerinitiative.

Die Behörde des Pankower Baustadtrats Jens-Holger Kirchner (Grüne) muss derzeit zudem einen Antrag der Initiative auf Nutzungsuntersagung prüfen. „Bei der Baugenehmigung musste meine Behörde zunächst von einem betreuten Wohnen für psychisch Kranke ausgehen“, sagte Kirchner. Dass es sich dabei um psychisch Kranke aus dem Maßregelvollzug handelt, sei nicht ersichtlich gewesen. „ Eine Einrichtung des Maßregelvollzugs ist im Wohngebiet tatsächlich nicht zulässig“, sagt Kirchner. Nachdem der Träger des Heims in der vergangenen Woche noch einmal ein Gutachten eingereicht hat, werde jetzt weiter geprüft. Dabei geht es auch um die Frage, ob die künftigen Bewohner freiwillig dort untergebracht sind oder nicht.

In den Maßregelvollzug kommen Menschen, die eine Straftat begangen haben, schuldunfähig sind und weiter als gefährlich gelten. Die Unterbringung ist unbefristet und kostet den Steuerzahler eine Menge Geld: Für 649 Patienten wendete das Land im Jahr 2010 insgesamt 44,7 Millionen Euro auf. Für das Jahr 2012 sind im Landeshaushalt sogar 51,4 Millionen Euro angesetzt. Das Krankenhaus des Maßregelvollzugs ist überbelegt; anders als in den Gefängnissen steigen hier die Belegungszahlen seit Jahren. Das Land hat nur die Leistungen in öffentlicher Hand behalten, die hoheitlich zu erbringen sind, alles andere wird als Leistung privater Träger eingekauft. Die ZeitRaum gGmbh etwa betreibt bereits ein ähnliches Projekt in der Wiesenstraße in Wedding – erfolgreich laut Senat.

Die Unterbringung der Patienten in einem Projekt wie dem in Weißensee geplanten bezeichnet der Senat als Form „modernen Entlassungsmanagements“, das effizienter und für den Staat auch billiger sei. Aber welchen Status haben nun die Menschen, die nach Weißensee kommen? „Die Bewohner sind weiterhin Patienten des Maßregelvollzugs“, sagt Projektleiterin Helen von Massenbach von der ZeitRaum gGmbH. „Dennoch sehen wir es als betreutes Wohnen. Es geht um das Trainieren des Wohnens, also darum, den Übergang vom Maßregelvollzug in die Freiheit zu gestalten.“ Anhand von Wochenplänen könnten die Bewohner Dinge wie Einkaufen, Putzen, Kochen, Waschen einüben; einige hätten das vorher noch nie gemacht. „Zweieinhalb bis drei Jahre verweilen die meisten in dem Wohnprojekt, dann sind sie meist soweit, dass sie in ihren Heimatbezirk zurück können“, so von Massenbach. Die Rückfallquote als Rechtsbrecher liege bei null. Ein Rückfall sei es für diese oft Alkoholkranken, wenn sie es nicht schafften, an einer Kneipe vorbeizugehen. Hier liegt die Quote bei 9,3 Prozent. Allerdings gab es Ende vergangenen Jahres mindestens zwei Vorfälle, bei denen Patienten des Maßregelvollzugs Gewalttaten begingen.

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