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Der Landtag in Brandenburg beschäftigte sich mit einem AfD-Antrag zur Streichung von queeren Projekten.

© Bernd Settnik/dpa-Zentralbild/dpa

Brandenburg: Landtag lehnt Streichung von queeren Projekten ab

Die AfD in Brandenburg will die Förderung von Projekten für Homosexuelle und Transsexuelle streichen - der Landtag lehnt den Antrag ab. Im Land ist die Hasskriminalität in diesem Jahr gestiegen.

Nach der Bundestagswahl sprach der Chef der Brandenburger AfD-Landtagsfraktion, Andreas Kalbitz, dessen Partei zweitstärkste Kraft in den Land wurde, von einem Vertrauensvorschuss der Wähler. Den gelte es zu erfüllen. Womit, das zeigte die AfD-Fraktion im Plenum am gestrigen Mittwoch. Etwa mit Anträgen. Mit dem einen wollte die AfD erreichen, dass die „finanzielle und ideelle Unterstützung der Landeskoordinierungsstelle“ für Lesben, Schwule und Transsexuelle eingestellt wird. Der andere sah vor, dass die Landesregierung von allen vom Land geförderten Organisationen eine schriftliche Einverständniserklärung verlangt, mit dem Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und zu einer „den Zielen des Grundgesetzes förderlichen Arbeit“. Im Klartext: eine Extremismusklausel. Mit beiden Anträgen scheiterte sie.

Der Antrag zum Förderstopp für die „Landeskoordinierungsstelle für LesBiSchwule & Trans“ ist ein Recyclingprodukt der AfD. Im Haushaltsausschuss, wo der Antrag hingehört, wie Kristy Augustin (CDU) sagte, war er bereits abgelehnt worden.

Die Hasskriminalität ist um 30 Prozent gestiegen

Es geht um 57 400 Euro pro Jahr. Die AfD findet, dadurch werde eine kleine Gruppe privilegiert, die heterosexuelle Mehrheit benachteiligt. Staatshilfe müsse „in erster Linie der traditionellen Familie aus Mutter, Vater und Kindern gelten“, am besten mit einer Landeskoordinierungsstelle für Familien und Alleinerziehende.

Ex-Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) nannte den Antrag schamlos, perfide. Die AfD knüpfe an homophobe Einstellungen an. Diese seien weit verbreitet, Mobbing bis hin zu Gewalt gegen Schwule und Lesben im Alltag, die Hasskriminalität im ersten Halbjahr 2017 um 30 Prozent gestiegen. Wie human und demokratisch eine Gesellschaft sei, zeige sich am Umgang mit Minderheiten.

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Die Extremismusklausel gab es im Bund von 2011 bis 2014. Sie wurde abgeschafft, weil juristisch derlei Gewissenscheck nicht haltbar ist. Die Alternative für Deutschland begründete den Antrag damit, dass der SPD-Nachwuchs „Die Falken“ im Potsdamer Jugendkulturzentrum ein Demonstrationstraining im Vorfeld des G-20-Gipfels in Hamburg abhielt. Der AfD-Abgeordnete Thomas Jung stellte dies in Zusammenhang mit „marodierenden Terrorbanden“ von Hamburg.

Für den Innenminister reicht die aktuelle Regelung aus

Der CDU-Abgeordnete Björn Lakenmacher befand, der Antrag sei wie immer: niveaulos, schlecht gemacht, nicht durchdacht. Denn danach müsste auch für die Wirtschaftsförderung eine Extremismusklausel eingeführt werden. Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) sagte, die aktuelle Regelung reiche aus. Demnach steht auf den Förderbescheiden, dass kein Geld an Extremisten gehen dürfe. Vor allem: „Mir liegen keine Hinweise vor, dass im Vorfeld der gewalttätigen Proteste in Hamburg im Freiland Gewalt- oder Straftaten vorbereitet oder geplant wurden.“ Das hätte die AfD wissen können, weil es im Innenausschuss Thema war und ihr in der Potsdamer Stadtverordnetenversammlung erklärt worden sei, befand Inka Gossmann-Reetz (SPD). Die AfD enttäusche mit ihrer Arbeit „wiederholt die Hoffnungen der Menschen, die sie gewählt haben“, sagte sie. Das sei Verrat am Brandenburger Wähler.

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