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Autobrandstifter: Richter verärgern Ermittler

Der mutmaßliche Autobrandstifter Detlef M. wurde trotz Haftbefehls von der Untersuchungshaft verschont und ist freigekommen. Fahnder verstehen das nicht.

Mit großer Verärgerung reagierten Ermittler am Dienstag auf die Tatsache, dass der mutmaßliche Autobrandstifter Detlef M. (43) trotz Haftbefehls von der Untersuchungshaft verschont wurde und wieder freigekommen ist. „Für uns völlig unverständlich und eine unglückliche Entscheidung des zuständigen Bereitschaftsrichters“, hieß es in Sicherheitskreisen. Denn eigentlich spricht vieles dafür, Detlef M. in Untersuchungshaft zu nehmen: So steht er nicht nur in Verdacht, in der Nacht zu vorigen Freitag mehrere Autos in Moabit angezündet zu haben.

Er soll bereits für eine Tat am 16. Mai infrage kommen. Auf einem Foto, das per Zufall entstanden ist, soll ein Mann zu sehen sein, der offenbar ein Auto in Brand setzt. Ein Ermittler will den Tatverdächtigen nach seiner Festnahme in der Nacht zu Freitag auf diesem Bild wiedererkannt haben. Daraufhin erst war ein Durchsuchungsbeschluss in dessen Wohnung in Friedrichshain erwirkt worden. Beamte sicherten dort Beweismittel, darunter Kleidungsstücke und Publikationen aus der linken Szene.

Bereits nach der Festnahme in Moabit hatten die Ermittler eine Tüte mit Grillanzündern bei Detlef M. und seinem mutmaßlichen Komplizen gefunden. Der zweite Tatverdächtige, ein 24-Jähriger, war nach der Vernehmung wieder freigelassen worden – ein Tatverdacht gegen ihn ließ sich nicht erhärten.

Zwar ist Detlef M. mit einer festen Wohnanschrift in Friedrichshain gemeldet, so dass der Haftgrund der Fluchtgefahr auf den ersten Blick nicht gegeben ist. Doch wie es in Ermittlerkreisen hieß, seien die „sozialen Bindungen sehr lose“. So soll der 43-Jährige keiner geregelten Arbeit nachgehen, sondern Hartz IV beziehen. Auch seine familiären Bindungen seien nicht gefestigt. Von seiner Lebensgefährtin lebe er getrennt, das gemeinsame Kind sehe er nur hin und wieder. Der Verdächtige wird der linken Szene zugerechnet. Dem Staatsschutz ist er bereits wegen anderer Straftaten bekannt. So war er bereits wegen einer politisch motivierten Sachbeschädigung verurteilt worden. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft wollte die Details nicht kommentieren. Auf Nachfrage bestätigte er jedoch, dass die Staatsanwaltschaft Beschwerde gegen die Haftverschonung eingelegt hat. Diese wurde vom Bereitschaftsrichter jedoch abgelehnt.

Anders hingegen verhält es sich im Fall des am Sonntag gefassten mutmaßlichen Autobrandstifters Ian H. (36). Er sitzt in U-Haft, weil er nicht aus Berlin stammt. Wie berichtet, war er am Sonntag mit rußverschmierten Händen in einem Lichtenberger Lokal erschienen und hatte der Wirtin gesagt, dass ihr Auto brenne. Gäste hielten ihn daraufhin fest. Die Ermittler gehen – anders als bei Detlef M. – bei ihm offenbar von einem Nachahmungstäter aus, der in Verdacht steht, ohne politische Motivation ein Fahrzeug in Brand gesetzt zu haben.

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