Rockerverbot : Hells Angels und Bandidos - aus Feinden könnten Freunde werden

23.01.2012 09:54 Uhrvon
  • Seit Monaten stehen die Rockerklubs in den Schlagzeilen - meistens deswegen, weil Mitglieder in Straftaten verwickelt sind. - Foto: dpa
  • Die bekanntesten Rocker sind die Hells Angels, die sich seit 1973 in Deutschland ausbreiten. - Foto: dpa
  • Sie stehen in Konkurrenz zu den Bandidos, die in den letzten Jahren gerade in Ostdeutschland viele neue Mitglieder aufnahmen. - Foto: ddp

Die Bruderschaften bereiten sich auf ein mögliches Verbot vor. Sie erwägen sogar eine Allianz mit den Konkurrenz.

Die Rockerszene steht unter Druck. In Berlin wird ein Verbot einzelner Ableger bundesweiter Bruderschaften geprüft. Der Stab um Innensenator Frank Henkel (CDU) hat dabei vor allem die Hells Angels im Visier. Unter CDU-Innenministern anderer Bundesländer waren seit 2009 mehrere Rockergruppen verboten worden. In Brandenburg ließ der frühere Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) die Chicanos aus Eberswalde auflösen. Nun bereiten sich Rocker auf ein Verbot vor.

Die Hells Angels, die in Berlin und Brandenburg fünf sogenannte Charter mit insgesamt schätzungsweise 350 Anhängern haben, wollen sich nicht nur juristisch gegen ein Verbot wehren.

„Es ist eine Allianz aller Motorradclubs denkbar“, sagte André Sommer, Präsident der Hells Angels Nomads aus Berlin, dem Tagesspiegel. In anderen Ländern habe sich dies bewährt, nachdem die Behörden den Druck auf die Szene verstärkt hätten. Diese Absicht bestätigte der Mitbegründer der deutschen Hells Angels, Rudolf „Django“ Triller, aus Bremen. Er ist Pressesprecher des Rockerclubs.

Ob eine solche Allianz als gemeinsamer Verband geführt wird, ist unwahrscheinlich. Zumal für Rocker das Vereinsrecht gilt; nach diesem ist ein Verbot anders als bei Parteien schneller durchsetzbar. Außerdem werden Nachfolgeorganisationen ebenfalls verfolgt. Vielmehr dürften sich einst konkurrierende Rocker gegenseitig bei Verbotsverfahren helfen und durch Geschlossenheit die eigenen Anhänger beeindrucken. 2009 hatten in Australien 18 Motorradclubs – unter ihnen Hells Angels und die auch hierzulande einflussreichen Bandidos – eine Allianz gegründet. Sie wehrten sich gegen eine Gesetzesnovelle, mit der die Hells Angels als kriminelle Vereinigung eingestuft werden sollten. Damals erklärten sie, dass sich durch den neu gegründeten „United Motorcycle Club Council“ Streit zwischen Rockern verhindern ließen Gäbe es eine hierzulande eine Allianz, dürften bei gemeinsamen Touren, also Gruppenausfahrten, in Berlin und Brandenburg bis zu 2000 Männer zusammen kommen. Das ist deutlich mehr als Bandidos und Hells Angels bislang zusammen auf die Straße brachten.

Ermittlern zufolge fallen Rocker im Rotlichtmilieu sowie durch Gewalt- und Waffendelikte auf. „Ein Verbot könnte ein geeignetes Mittel sein, um in der Szene Verunsicherung hervorzurufen und letztendlich eindeutige Zeichen zu setzen“, erklärte das Büro des Innensenators. Die Szene habe man im Verbotsfall im Griff, denn die Polizei befasse sich schon lange mit kriminellen Subkulturen und tausche „aktuelle phänomenbezogene Erkenntnisse“ bundesweit aus. So seien „besondere Schwierigkeiten, die sich allein auf ein Verbot von Rockergruppen beziehen“ nicht zu erwarten. Beobachter sagen dagegen, ein Verbot könne dazu führen, dass sich noch legale Rockerclubs mit ihnen solidarisieren. Noch im März soll es André Sommer zufolge ein Treffen zwischen den Berliner Bandidos und Hells Angels geben. Dort werde man Probleme besprechen.

Erst in den vergangenen Wochen versuchten in Berlin mutmaßliche Unterstützer der Hells Angels, ein Vereinsheim der Bandidos anzuzünden. Traditionell konkurrieren Rocker um Einfluss, etwa um lukrative Geschäfte im Nachtleben. In Brandenburg hatten sich zuletzt in Königs Wusterhausen 25 Rocker des Gremium MC versammelt, die dritte größere Bruderschaft. Dabei soll am Bahnhof der Stadt ein Jugendlicher niedergestochen worden sein. Vor drei Jahren eskalierte der Kampf zwischen den Rockern in der Region. Damals wurden die Chicanos, die den Bandidos nahestehen, verboten.

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