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Wasser - in Berlin ein teueres Gut.

© dpa

Gegen Wasserprivatisierung: Rot-Rot-Grün kommt Volksbegehren entgegen

Eine Berliner Initiative sammelt Unterschriften für die Offenlegung der Geheimverträge zwischen Senat und Wasserbetrieben. Nun einigt sich Rot-Rot-Grün in diese Richtung.

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An einem unscheinbaren Stand am Leopoldplatz in Wedding begannen am Montag Unterstützer des Volksbegehrens „Schluss mit Geheimverträgen – Wir Berliner wollen unser Wasser zurück“, die ersten Unterschriften zu sammeln. Die Initiative fordert, die unter Verschluss gehaltenen Verträge zwischen Senat und Wasserbetrieben öffentlich zu machen. Doch eine Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), die am Donnerstag im Parlament beschlossen wird, könnte diesen Bemühungen vorgreifen.

Es verirrten sich auch nur wenige Menschen zur Auftaktveranstaltung der Initiative. Deren Sprecher, Thomas Rudek, will aber weitermachen. Ihm geht der gemeinsame Gesetzentwurf von SPD, Linken und Grünen nicht weit genug. Mit der bevorstehenden Gesetzesänderung müssten zwar künftige Verträge offengelegt werden. Aber die – seiner Ansicht nach rechtswidrigen – bestehenden Vereinbarungen zwischen Senat und privaten Gesellschaftern der Berliner Wasserbetriebe blieben weiter im Dunkeln.

Mit einem „Sammel-Marathon“ will die Initiative, unterstützt von der Grünen Liga, Attac und anderen Organisationen, bis zum Oktober dieses Jahres 172 000 Befürworter finden. Wenn das gelingt, kommt es zu einem Volksentscheid, wie zu Pro Reli oder dem Flughafen Tempelhof. In den Bezirksämtern liegen Listen aus, etwa 60 Freiwillige informieren und sammeln Unterschriften auf den Straßen.

Ob die Aktion genügend Resonanz findet, ist ungewiss, denn Rot-Rot-Grün hat sich nach monatelangen Beratungen darauf geeinigt, die Offenlegung von Verträgen zwischen dem Land Berlin und privaten Investoren für die Zukunft gesetzlich abzusichern. Im Informationsfreiheitsgesetz wird allen Bürgern das Recht eingeräumt, bei der Privatisierung von Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge Einblick in die Verträge zu nehmen. Das gilt auch für Passagen, die normalerweise als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gelten, wenn „das Informationsinteresse das schutzwürdige Geheimhaltungsinteresse des privaten Vertragspartners überwiegt“. In der Nachweispflicht sind also die Vertragspartner und nicht die Bürger, die sich informieren wollen. Im Streitfall müssen die Gerichte entscheiden.

Mit dieser Gesetzesnovelle nimmt Berlin bundesweit eine führende Position ein, soweit es um die Offenlegung von Verträgen im Bereich der Daseinsvorsorge geht. SPD, Linke und Grüne reagieren damit auf die bis heute umstrittene Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe 1999. Deren rechtliche und vertragliche Grundlagen wurden bis heute auf Betreiben der Miteigentümer RWE und Veolia vollständig vertraulich gehalten. Der Senat muss jetzt, so will es das geänderte Landesgesetz, mit beiden Investoren über die weitestgehende Veröffentlichung der Verträge verhandeln. Der Innenausschuss des Abgeordnetenhauses beschloss am Montag die Änderung des IFG, die am Donnerstag vom Abgeordnetenhaus verabschiedet wird.

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