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Die Jobcenter verschicken immer mehr Bescheide über Sanktionen bei Verstößen.

© dpa

Sanktionen der Jobcenter: Neukölln kürzt am häufigsten Hartz IV

Die Jobcenter greifen jetzt härter durch. Die Zahl der Sanktionen ist berlinweit gestiegen.

Die Berliner Jobcenter verhängen immer öfter Sanktionen gegen Bezieher von Hartz IV. Von Januar bis September 2011 kürzten sie in rund 68 500 Fällen das Arbeitslosengeld II (ALG II), weil Betroffene es etwa versäumt hatten, Termine in der Behörde oder bei einem freien Träger wahrzunehmen, oder die Arbeitsaufnahme verweigert hatten. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bedeutet dies eine Steigerung um 9,2 Prozent. Die weitaus meisten Kürzungen der Unterstützung gab es wegen Terminverstößen. Insgesamt liegt die Sanktionsquote bei 3,5 Prozent. Das Neuköllner Jobcenter greift am härtesten durch. Dort beträgt die Quote 4,9 Prozent. Am seltensten wurden Verstöße in Charlottenburg-Wilmersdorf (2,1 Prozent) und in Friedrichshain-Kreuzberg (2,7 Prozent) geahndet. Laut dem Sprecher der Regionaldirektion für Arbeit, Erik Benkendorf, ist der Anstieg der Sanktionen nicht auf eine besondere Initiative gegen Drückeberger zurückzuführen. Vielmehr würden aufgrund der besseren wirtschaftlichen Situation in Berlin Arbeitslose öfter in das Jobcenter einbestellt, da es mehr Arbeitsangebote gibt. Dadurch könne es zu mehr Versäumnissen kommen. Zudem seien die Behörden jetzt personell besser aufgestellt und eingearbeitet als früher, so dass es mehr Kapazitäten gebe, Pflichtverstöße zu ahnden. Hinzu kommt laut Benkendorf, dass bei der sogenannten Joboffensive, für die 350 Vermittler zusätzlich eingestellt wurden, gut vermittelbare Arbeitslose engmaschiger betreut werden.

Die Kürzungen des ALG II können unterschiedlich hoch ausfallen – sie sind abhängig von der Art des Verstoßes. Wenn man beispielsweise zum ersten Mal einem Termin im Jobcenter fernbleibt, kann die Unterstützung um zehn Prozent gesenkt werden. Im Wiederholungsfall drohen 20 Prozent Kürzung. Bedeutend höher fallen die Sanktionen aus, wenn man sich nicht an die Eingliederungsvereinbarung hält, ein Arbeitsangebot oder eine Beschäftigungsmaßnahme ablehnt. Dann können erstmalig 30 Prozent einbehalten werden, beim zweiten Mal sogar 60 Prozent. Erst bei der dritten Weigerung kann das ALG II komplett gestrichen werden. Sigrid Kneist

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