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Schießerei in Neukölln: Haftbefehl gegen Mehmet Ö. wegen Doppelmordes

Aus enttäuschter Liebe tötete ein 45-Jähriger seine Ex-Freundin und deren Schwester. Jetzt sitzt er in Moabit in Untersuchungshaft. Der Zeuge, der ihn festnehmen half, wäre beinahe selbst ums Leben gekommen.

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Aus enttäuschter Liebe soll Mehmet Ö. seine Ex-Partnerin und deren Schwester durch etliche Schüsse in den Kopf getötet haben. Jetzt erging gegen den Mann Haftbefehl wegen zweifachen Mordes. Das bestätigte die Polizei am Abend. Außerdem stellte sich heraus, dass die Tat am Mittwoch noch schlimmer hätte enden können. Denn der Mann, der wenige Sekunden nach der Tat den Imbissladen in der Flughafenstraße in Neukölln betrat, wurde von dem 45-jährigen tatverdächtigen Mehmet Ö. ebenfalls mit der Waffe bedroht.

Der 42-Jährige arbeitet als Sicherheitsmann bei der Modemesse „Bread & Butter“ und war auf dem Weg zur Arbeit. Im „Börekhaus“ wollte er sich etwas zu essen kaufen. Laut einem Ermittler betrat der Wachmann den Laden, sah die niedergeschossenen Frauen, erblickte den Schützen und sagte zu diesem sinngemäß, dass er sich hinsetzen solle. „Der Zeuge drehte sich aber daraufhin um und ging einfach wieder aus dem Imbiss“, sagt ein Polizeisprecher. Zufällig fuhr in diesem Moment ein Funkstreifenwagen vorbei. Der 42-Jährige holte den Beamten, der im Polizeiauto saß, hinzu. Als in diesem Moment der Tatverdächtige aus dem Laden kam, rief der Polizist mit gezückter Pistole: „Waffe weg und hinlegen“. Mehmet Ö. folgte dem Befehl. Gemeinsam mit dem Zeugen legte der Beamte ihm die Handschellen an.

Wie berichtet, hatte der türkischstämmige Ö. seine Exfreundin, die 33 Jahre alte Bulgarin Nura H., bereits vor einem Jahr mit dem Tod bedroht, weil sie sich von ihm getrennt hatte. Gegen den Strafbefehl, den er dafür bekam, legte er Einspruch ein. Die Gerichtsverhandlung sollte in wenigen Wochen, am 6. Februar, stattfinden. Der Termin wurde inzwischen aufgehoben. „Die Hauptbelastungszeugin ist tot“, sagte Gerichtssprecher Tobias Kaehne. Wenn es zum Mordprozess komme, würde der Bedrohungsfall in diesem Rahmen mit abgehandelt.

Die oft gestellte Frage, warum ein gefährlicher Mann nicht aus dem Verkehr gezogen werden kann, bevor ein solches Drama passiert, versuchte Kaehne so zu beantworten: Mehmet Ö. sei nicht vorbestraft. Der Strafbefehl ist nicht rechtskräftig; ansonsten ist Ö. strafrechtlich bisher nicht in Erscheinung getreten. Jemanden vorsorglich einzusperren, sei im deutschen Strafrecht unmöglich.

Allenfalls die Polizei könne in engem Rahmen zur Gefahrenabwehr tätig werden; länger als 48 Stunden könne sie aber auch niemanden einsperren. Im Falle einer psychischen Krankheit komme auch eine einstweilige Unterbringung in der Psychiatrie in Betracht. Dafür müsste es aber mindestens konkrete Anhaltspunkte geben, dass eine ausgestoßene Todesdrohung wahrgemacht werde. Solche Drohungen gebe es jedes Jahr zu Tausenden; meist seien das nur Sprüche. Wahr gemacht würden sie mit einer Häufigkeit im Promillebereich.

Da Mehmet Ö. vorher nie auffiel, war die Tat also faktisch nicht zu verhindern. Beide Opfer sind Mütter. Nura H. hinterlässt eine 16-jährige Tochter. Ihre Schwester soll einen 18 Jahre alten Sohn haben.

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