"Schwachmaten"-Affäre : Buschkowsky verliert Kampf um Ehre

22.02.2012 08:09 UhrVon Jost Müller-Neuhof
  • Sozialdemokrat in Amt und Würden: Heinz Buschkowsky, 1948 in Neukölln geboren, ist dort seit 2001 Bürgermeister und wohnt auch in Neukölln – in Rudow. - Foto: dpa
  • Zu seinen Aufgaben gehört es, Urkunden auszuteilen, wie hier an eine frisch qualifizierte Stadtteilmutter. Sie soll im Bezirk für eine bessere Integration von Mitbürgern mit... - Foto: dpa
  • Auch der Empfang königlichen Besuchs gehört zu Buschkowskys Pflichten, selbst wenn die Anlässe dafür überschaubar bleiben. Im April 2011 traf der Bürgermeister auf die königliche...

Neuköllns Bezirksamt muss für einen Rechtsstreit mehr als 7000 Euro zahlen - weil Bürgermeister Heinz Buschkowsky sich nach kritischer Berichterstattung zu seiner Richterschelte gekränkt fühlte.

Heinz Buschkowsky ist seine Ehre wichtig, doch hat er den juristischen Kampf darum nach seiner Richterschelte vom vergangenen Jahr jetzt verloren. Sowohl Berliner Gerichte als auch das Hamburger Landgericht haben Klagen des Neuköllner Bezirksbürgermeisters gegen kritische Tagesspiegel-Berichte zu seiner Justizbeschimpfung abgewiesen. Buschkowsky hatte im Namen des Landes Berlin auf „Ehrschutz“ geklagt, die aufgelaufenen Gerichts- und Anwaltskosten von mehr als 7000 Euro bürdet er nun dem Steuerzahler auf. Zudem hat er im Streit mit dem Präsidenten des Amtsgerichts, Alois Wosnitzka, seinen Anwalt zurückgepfiffen.

Auch Wosnitzka hatte er mit rechtlichen Schritten gedroht.

Buschkowsky hatte in einer Kolumne für die „Bild“-Zeitung im August 2011 Teile der Berliner Richterschaft als „Schwachmaten“ bezeichnet und eine vermeintliche „Schlafmützenjustiz“ angeprangert. Wosnitzka rügte daraufhin öffentlich „Schmähkritik an der Richterschaft“ und „verbale Entgleisungen“ des SPD-Politikers. Auch die damalige Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) protestierte.

„Buschkowsky Richterschelte fällt auf ihn zurück“, titelte der Tagesspiegel wenig später. Denn bei seiner Kritik hatte er sich ausgerechnet auf einen Fall wegen Alkoholausschanks an Minderjährige vor dem Amtsgericht bezogen, in dem sich das Neuköllner Bezirksamt selbst Versäumnisse zuschulden kommen ließ. So waren unter anderem Behördenmitarbeiter nicht zum Termin erschienen, um das Verfahren zu unterstützen, obwohl sie einen Hinweis des Gerichts erhalten hatten. Ein Mitarbeiter sagte lediglich als Zeuge aus. Wegen unklarer Beweislage erfolgte ein Freispruch. Daraufhin verfasste Buschkowsky seine Tirade.

Der selbstbewusste Bürgermeister, der so gern austeilt, mochte selbst nicht einstecken und suchte nun Hilfe bei ebenjener Justiz, die er zuvor beleidigt hatte. „Erstunken und erlogen“ seien die Vorwürfe, ließ der Gekränkte seinen Anwalt schreiben.

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