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Am Sonnabend wurde an dieser Kreuzung ein Radfahrer überfahren. Spezialisten der Polizei sperrten fünf Stunden lang die Kreuzung.

© Kai-Uwe Heinrich

Schwerpunktaktion der Polizei: Polizei kontrolliert zehn Tage lang abbiegende Fahrzeuge

Am Sonnabend überfuhr ein Sattelschlepper einen Radfahrer beim Rechtsabbiegen. Keine Unfallursache ist so häufig wie diese. Am Montag starten stadtweite Kontrollen.

Am Montag beginnt eine zehntägige stadtweite Schwerpunktaktion der Polizei, mit der der Radverkehr in Berlin sicherer werden soll. „Im gesamten Stadtgebiet wird das Fehlverhalten von abbiegenden Kraftfahrzeugführern gegenüber Radfahrenden überwacht“, teilte das Präsidium am Sonntag mit. „Fehlerhaftes Abbiegen durch Kraftfahrzeuge an Einmündungen und Kreuzungen ist mit weitem Abstand hauptursächlich für Verkehrsunfälle mit Radfahrenden, bei denen diese schwer oder tödlich verletzt werden. Durch diese stadtweit zu beobachtenden typischen Fehlverhaltensweisen von abbiegenden Kraftfahrzeugen ereigneten sich im vergangenen Jahr 928 Verkehrsunfälle, bei denen fünf Radfahrende getötet und 744 verletzt wurden.“ Etwa zwei Drittel dieser Unfälle ereignen sich mit Rechts-, ein Drittel mit Linksabbiegern.

Erst am Sonnabend hatte sich der Befund auf tragische Weise bestätigt: Wie berichtet, wurde an der Kreuzung von Yorckstraße/Gneisenaustraße und Mehringdamm ein 80-jähriger Radfahrer von einem rechts abbiegenden Sattelschlepper überfahren und tödlich verletzt. Der Unfall ereignete sich gegen 19.10 Uhr, als der Radfahrer offenbar geradeaus den Mehringdamm überqueren wollte, während neben ihm der 29-jährige Lkw-Fahrer rechts in Richtung Platz der Luftbrücke abbog. Die Kreuzung war nach dem Unfall rund fünf Stunden lang gesperrt.

Der Unfall am Sonnabend war der erste 2017, bei dem ein Radfahrer starb

2016 verunglückten 17 Radfahrer in Berlin tödlich. Der Unfall am Sonnabend war der erste in diesem Jahr, bei dem ein Radfahrer starb. Die Polizei geht nach den bisherigen Ermittlungen davon aus, dass beide Beteiligten Grün hatten. Der Radweg am Unfallort verläuft neben dem Gehweg, rund einen Meter von der Rechtsabbiegespur entfernt. Diese Konstellation erhöht das Risiko, dass selbst ein aufmerksamer Lkw-Fahrer einen Radfahrer in seinen Spiegeln nicht bemerkt.

Nach ähnlichen Unfällen wurden Lkw- Fahrer in der Regel wegen fahrlässiger Tötung zu Geldstrafen verurteilt. Gutachter rekonstruieren, ob und wie lange sie den Radfahrer neben ihrem Fahrzeug sehen konnten. Allerdings betonen Unfallforscher, dass ein Lkw-Fahrer im Stadtverkehr manchmal fast unvermeidlich damit überfordert ist, das Geschehen in seinen sechs Außenspiegeln – zwei links, vier rechts – und vor der Frontscheibe im Blick zu behalten. Sensoren, die Lkw-Fahrer beim Abbiegen unterstützen, existieren, aber werden von den meisten Herstellern nicht eingebaut. Deshalb ist es für Radfahrer lebensgefährlich, sich blind auf ihre Vorfahrt zu verlassen.

Bei ihren bevorstehenden Schwerpunktkontrollen will die Polizei auch kontrollieren, ob Lkw- und Busfahrer ihre Sicht „durch Dekorationsartikel wie Wimpel, Bilder oder Gardinen vor den Spiegeln oder Fenstern“ zusätzlich einschränken und das Unfallrisiko noch erhöhen. Sofern nichts passiert, können solche Verstöße allerdings nur durch geringe Geldstrafen geahndet werden.

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