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Berlin: Senat droht mit Auftragsstopp: Pin AG soll Tariflohn zahlen

Erst im August hatte der private Zustellerdienst Pin Mail AG vom Land Berlin den Zuschlag für die Zustellung von Behördensendungen bis 1000 Gramm erneut erhalten. Dieser Vertrag umfasst rund 28 Millionen Sendungen pro Jahr bei einem Umsatz von 12,6 Millionen Euro.

Von Sabine Beikler

Erst im August hatte der private Zustellerdienst Pin Mail AG vom Land Berlin den Zuschlag für die Zustellung von Behördensendungen bis 1000 Gramm erneut erhalten. Dieser Vertrag umfasst rund 28 Millionen Sendungen pro Jahr bei einem Umsatz von 12,6 Millionen Euro. Doch ob der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr im kommenden Sommer wieder verlängert wird, ist fraglich: Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke) sagte, die Pin AG werde nur dann weiter Aufträge vom Senat erhalten, wenn das Unternehmen reguläre Tarife zahle. Der Senat ist einer der größten Auftragsgeber der Pin AG, die in Berlin rund 1000 Mitarbeiter hat.

Bisher scheiterten Gespräche über einen Haustarifvertrag zwischen Pin AG und Verdi. Die Gewerkschaft hatte mit dem Arbeitgeberverband Post einen Mindestlohntarifvertrag vereinbart: Er liegt für Zusteller laut Verdi-Fachbereichsleiterin Benita Unger in Berlin bei 9,80 Euro, in Brandenburg und anderen östlichen Ländern bei 9 Euro. Die Zusteller der Pin AG erhalten knapp 8,30 Euro pro Stunde, so Sprecherin Mandy Simon.

Auf die Ankündigung des Senats, den Vertrag möglicherweise nicht zu verlängern, sagte der Pin-Vorstandsvorsitzende Günter Thiel, man habe mit der Forderung nach Tarifbindung „grundsätzlich“ kein Problem. Doch wolle man einen Tarifvertrag, der die Situation der privaten Dienstleister berücksichtige. Verdi-Chef Frank Bsirske wiederum sprach Ende September im Tagesspiegel von einem „ungewöhnlich dreistem Mangel an Verhandlungsbereitschaft“ bei der Pin AG. Auch Wirtschaftssenator Wolf bleibt bei seiner Linie: „Die Pin AG muss sich bewegen.“

Während der Bundesrat am Freitag einen von Berlin mitgetragenen Antrag auf Einführung eines bundesweiten Mindestlohns ablehnte, will Berlin seine Vergaberichtlinien verschärfen. Künftig sollen neben dem Preis ökologische und soziale Mindeststandards für Vergaben öffentlicher Aufträge entscheidend sein. Dazu gehört auch eine „Tariftreue- oder Mindestlohnerklärung“, die die Unternehmen unterzeichnen sollen. Bisher gilt die Regelung nur für den Bau- und Gebäudereinigungsbereich. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Sabine Beikler

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