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Kleiner Mops – große Freiheit. Unter 30 Zentimetern Schulterhöhe muss nach dem neuen Gesetz auch künftig kein Hund an die Leine.

© Franziska Kraufmann/dpa

SPD will Entwurf erneut überarbeiten: Neues Berliner Hundegesetz verzögert sich

Die SPD-Fraktion will den Entwurf zum neuen Hundegesetz erneut überarbeiten. Warum müssen nur Hunde ab 30 Zentimeter Größe an die Leine, fragen Kritiker. Und wer soll das messen?

Audrey ist acht Jahre alt, den Namen haben sie ihr im Tierheim gegeben. Dort lebte der American Stafford, bis Liane Ollech auftauchte und die Hündin kaufte. Die Kauffrau Ollech ist aber nicht bloß Hundebesitzerin, sie ist auch Mitglied in der SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses, sie diskutiert dort über das neue Hundegesetz. Sie ist also ins Thema überaus eingebunden.

Aber sie hat noch Fragen. Sie sieht ebenso noch unklare Punkte in dem Gesetzentwurf wie andere Mitglieder ihrer Fraktion. Und deshalb wird die SPD-Fraktion erneut über den Entwurf beraten, obwohl ein paar ihrer Mitglieder die Idee hatten, den Gesetzentwurf zur Abstimmung im Abgeordnetenhaus auf die Tagesordnung vom vergangenen Donnerstag zu setzen. Die CDU-Fraktion hat den Gesetzentwurf bereits verabschiedet.

Bei der SPD aber gab’s am vergangenen Dienstag in der Fraktionssitzung eine so große Debatte, dass alle Gedankenspiele über eine zeitnahe Abstimmung im Abgeordnetenhaus erledigt waren. Diskutiert wurde zum Beispiel über die Größe von Hunden. Laut Gesetzentwurf müssen Tiere, deren Schulterhöhe kleiner als 30 Zentimeter ist, nicht angeleint werden. „Naja“, sagt Liane Ollech, „aber auch bei kleinwüchsigen Hunden gibt es ja Ausschläge nach oben. Mir ist das alles etwas zu statisch gefasst.“ Und überhaupt: Wie soll man denn die genaue Schulterhöhe in der Praxis ermitteln?

Hundeführerschein und Wesensprüfung

Auch die Maximalstrafe für Ordnungswidrigkeiten empfindet Ollech „als absurd“. 10 000 Euro im schlimmsten Fall soll es kosten, wenn Hundehalter keine „geeigneten Hilfsmittel“ dabeihaben, um die Hinterlassenschaften ihrer Hunde zu beseitigen. „Da bekommen die Menschen ja Angst“, sagt sie. „In Wirklichkeit geht’s da um fünf oder zehn Euro.“

Auch die Rasseliste empfindet sie „als etwas willkürlich“. Auf der stehen Hunderassen, die als besonders gefährlich eingestuft werden. Die Liste ist zwar im neuen Entwurf auf drei Rassen zusammengeschnurrt, aber American Stafforde, und damit auch Audrey, stehen immer noch drauf. „Man fragt sich schon: Warum gerade diese Rassen und andere nicht mehr?“ Für Liane Ollech ist eher entscheidend, wie Besitzer ihre Hunde erziehen. „Der eigentliche Kampfhund zieht am anderen Ende der Leine.“

Grundsätzlich ist es nach dem neuen Gesetz so, dass Hunde in Berlin angeleint werden müssen, außer in deutlich gekennzeichneten Gebieten. Wer seinen Hund von der Leine lassen möchte, vorausgesetzt der ist größer als 30 Zentimeter, soll einen Hundeführerschein ablegen, mit praktischer und theoretischer Prüfung.

Und wenn ein Hund aus der Rasseliste frei und ohne Maulkorb laufen soll, muss er zusätzlich eine „Wesensprüfung“ ablegen. Dabei wird seine Aggressivität getestet.

Hundeverbot in Erholungsgebieten

Für Liane Ollech klingt das alles sehr aufwendig. „Das kostet Zeit und Geld, der bürokratische Aufwand ist enorm.“ Und deshalb müsse man doch abwägen, ob das alles in dieser Form nötig sei. „Es gibt ja auch ältere Menschen, die sich einen Hund kaufen möchten, weil sie nicht allein sein wollen. Da muss man überlegen, ob man denen das alles zumuten möchte.“ Ein Hund sei ja auch eine „sozialpsychologische Komponente“.

Alles Punkte, die auch andere SPD-Fraktionsmitglieder bemängelten und über die sie noch mal reden wollten. Geredet wird in der nächsten Fraktionssitzung am Dienstag, den 7. Juni. „Wenn dann alle Punkte geklärt sind, wird die Fraktion den Gesetzentwurf verabschieden“, sagt Liane Ollech. Und dann kann es schnell gehen. „Am 9. Juni kann der Entwurf bereits im Abgeordnetenhaus zur Abstimmung gestellt werden.“

Klar ist aber jetzt schon, dass nur Hundebesitzer betroffen sind, die ihr Tier kaufen, nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist. Wer bereits einen Hund besitzt, bleibt von den personenbezogenen Neuerungen unberührt, allerdings gelten für diese Betroffenen schon jetzt Einschränkungen.

Das neue Gesetz sieht auch vor, dass die Bezirke in Erholungsgebieten ein Hundeverbot verhängen können. Damit hätte der Bezirk Steglitz-Zehlendorf die Möglichkeit, am Schlachtensee und an der Krummen Lanke ein Hundeverbot einzurichten. Andererseits sollen die Bezirke auch Gebiete ausweisen, an denen man mit Hunden unterwegs sein darf.

Woher Audrey ihren Namen hat, kann Liane Ollech nur vermuten. „Möglicherweise von Audrey Hepburn.“ Der berühmten Schauspielerin. Die hatte einen Yorkshire Terrier. Er hieß Mr. Famose.

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