Sponsoring im Roten Rathaus: Landesfirmen lassen was springen
89 Sponsoren unterstützten das Hoffest des Regierenden Bürgermeisters – darunter 20 in öffentlicher Hand. Kurz vor der Party beschloss der Senat am Dienstag noch einheitliche Richtlinien für die Verwaltung.
So ein Zufall aber auch. Wenige Stunden, bevor am Roten Rathaus das Hoffest des Regierenden Bürgermeisters Michael Müller begann, beschloss der Senat am Dienstag neue Vorschriften „zum Umgang mit Sponsoring und anderen Zuwendungsformen“. Damit werde, so heißt es in der Vorlage des Innensenators Frank Henkel (CDU), ein verlässlicher Handlungsrahmen gesetzt, Rechtssicherheit gegeben und Korruption vorgebeugt.
Bisher gab es in den einzelnen Senatsverwaltungen unterschiedliche oder keine Sponsoringvorschriften. Das war auch einer der Gründe, warum über die Finanzierung des Berliner Hoffestes durch private und öffentliche Unternehmen immer wieder gestritten wurde. Auch in diesem Jahr kritisierte der Bund der Steuerzahler, dass die Veranstaltung mit mehr als 3000 Gästen aus Politik und Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur, Medien und Sport „durch teilweise hoch verschuldete Landesunternehmen“ gesponsert werde. Das sei eine „völlig inakzeptable Zweckentfremdung von Steuer- und Gebührengeldern“, beklagte der Vorsitzende des Berliner Steuerzahlerbundes, Alexander Kraus. Er schätzt, dass öffentliche Versorgungsbetriebe, Wohnungsbaugesellschaften, Banken und andere Landesbeteiligungen sich mit einem „direkten finanziellen Beitrag von mindestens 83 500 Euro beteiligen“. Hier stehe auch nicht die Werbung für die kommunalen Unternehmen, sondern für den Regierungschef Müller im Vordergrund.
Das Hoffest gibt es seit 16 Jahren. Veranstalter sind die Senatskanzlei und „Partner für Berlin“, eine öffentlich-private Holding zur Förderung und Vermarktung des Standorts Berlin. 3500 Gäste wurden geladen und die Finanzierung des aufwendigen Events über Sponsoringverträge gesichert: „Nutzen Sie das positive Image des Berliner Hoffestes und präsentieren Sie Ihr Unternehmen“, forderte Berlin-Partner die regionale Wirtschaft auf. Schließlich handele es sich um die „größte und prominenteste Berliner Netzwerkveranstaltung“.
Im vergangenen Jahr machten 85 kleine und große Unternehmen mit. Ein gutes Dutzend Sponsoren kamen aus dem öffentlichen Bereich. Die Zahl der Geldgeber stieg im Laufe der Jahre allmählich an, aber erst 2011 beschloss der Senat, die Finanzierung des Hoffestes durch Dritte in seinen turnusmäßigen Sponsoringbericht aufzunehmen, um dem „Bedürfnis nach mehr Transparenz“ gerecht zu werden. Erzwungen wurde dies durch eine Klage der „tageszeitung“, die mithilfe des Verwaltungsgerichts 2009 eine Liste der Sponsoren bekam.
Seitdem kann jeder, der es will, die Unterstützer des Hoffestes von Air Berlin bis Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg) auf der Internetseite von Berlin-Partner einsehen. In diesem Jahr sind es 89 Sponsoren, davon 20 in Landeseigentum. Im Vergleich zu den Vorjahren ist das ein hoher Anteil. Öffentliche Unternehmen dürfen zwar nicht an Parteien spenden, es ist aber rechtlich zulässig, dass sie als Sponsoren auftreten. Die Grenzen werden nach Meinung von Experten durch den Unternehmenszweck, interne Verhaltensregeln der Firmen und deren wirtschaftliche Lage gezogen.
So gesehen gibt es einen breiten politischen und juristischen Ermessensspielraum für staatliche Unternehmen, die Geld für Dritte ausgeben wollen, um auf diese Weise positiv auf sich aufmerksam zu machen. Allerdings gibt es zu diesem Thema ein interessantes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Sachsen. In dem Urteil wurde dem kommunalen Wasserversorger in Riesa/Großenhain Ende 2012 untersagt, weiterhin als Sponsor in Erscheinung zu treten. Denn der Unternehmenszweck sei die öffentliche Wasserversorgung. Imagepflege und Kundenwerbung seien für die Wahrnehmung dieser Aufgabe nicht von Bedeutung, zumal es sich um einen Monopolanbieter handele, entschied das Gericht.