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Oben ist die Aussicht gut. Aber wie die Aussichten für das Spreepark-Gelände sind, ist derzeit ungewiss.

© Kitty Kleist-Heinrich

Spreepark-Gelände in Berlin: Da dreht einer am Rad

Was will Berlin mit dem Spreepark? Das fragen sich viele, nachdem die Zwangsversteigerung gestoppt wurde. Der Senat sagt, er will sich Möglichkeiten schaffen.

Von Fatina Keilani

Nachdem das Finanzamt Treptow-Köpenick die Zwangsversteigerung des Spreeparks hat platzen lassen, blühen die Spekulationen. Wozu diente dieser Schachzug? Denkt der Senat vielleicht sogar daran, einen Teil des Geländes zu Bauland zu entwickeln? Schließlich herrscht in Berlin erheblicher Bedarf an Wohnungen, und ein Teil des fast 30 Hektar großen Spreepark-Geländes ist dem Wertgutachten zufolge immerhin „Bauerwartungsland“. „Dann ist es 100 Millionen wert“, spekuliert einer, der bei der Versteigerung zugegen war.

Die Finanzverwaltung verriet dazu gestern nur: „Es geht vorrangig darum, dass wir für das Land den Erbbauzins sichern wollen“, so Sprecherin Kathrin Bierwirth. Das seien elf Millionen Euro bis zum Ende des Vertrags 2061. Und dass es Bauerwartungsland sei, spreche auch dafür, das Gelände beim Land zu behalten. „Die Überlegung war: Bevor wir das Gelände einfach weitergeben und nichts mehr dafür bekommen, holen wir es uns lieber zurück und können es dann neu vergeben.“ Bis 2061 sei es eine sehr lange Zeit.

Beim ausgebremsten Bieter, der „SP Kultur und Freizeitpark GmbH“ zeigte man sich am Donnerstag angesichts dieser Aussage überrascht. „Wir gingen selbstverständlich davon aus, dass wir nach Ersteigerung des Erbbaurechts jedes Jahr den Erbbauzins zu zahlen gehabt hätten. Das war Teil unserer Kalkulation“, sagte SP-Vertreter Marc Treichel.

Davon schien man bei der Finanzverwaltung nicht auszugehen. Dort ist jetzt offenbar der Plan, das Gelände im nächsten Versteigerungsanlauf möglichst günstig zu bekommen und es dann nach der neuen Liegenschaftspolitik des Senats auszuschreiben. „Damit hätte man die Möglichkeit gewonnen, eine politische Entscheidung zu treffen“, sagt Bierwirth. Jedenfalls lägen dann auch wieder alle Rechte in einer Hand, der des Landes nämlich. Es könnte dann auch zum Beispiel ein Vertrag mit kürzerer Laufzeit geschlossen werden.

Die neue Liegenschaftspolitik sieht vor, dass nicht wie früher der Meistbietende gewinnt, sondern der mit dem besten Konzept. Dann könnte sich nach Ansicht der Finanzverwaltung auch die „SP Kultur und Freizeitpark GmbH“ um das Erbbaurecht bewerben.

„Wir haben weiter großes Interesse an der Entwicklung des Spreeparks und sind dialogbereit“, sagt dazu Treichel, lässt aber direkt ein großes Aber folgen: „Wir erwarten dann aber vom Land Berlin als Eigentümerin ein erschlossenes Veranstaltungsgelände.“ Außerdem sei das Areal eine Müllhalde, die aufzuräumen alleine Millionen kosten würde. Und die man dafür auch ausgegeben hätte.

Dass darauf einst Wohnungen gebaut werden könnten, schließt der Bezirk Treptow-Köpenick allerdings kategorisch aus. „Das ist völlig abwegig. Von solchen Erwägungen habe ich auch noch nie gehört“, sagte Baustadtrat Rainer Hölmer (SPD). Das Gelände sei im Flächennutzungsplan als Freizeitfläche ausgewiesen. Es laufe zwar derzeit ein Bebauungsplanverfahren, über das schlussendlich Baurecht geschaffen werden solle – aber das umfasse nur das Recht, Gebäude zu errichten, die dem Nutzungszweck Freizeitpark dienten. „Wir in Treptow-Köpenick sind gerade dabei, an anderen Stellen Baurecht für mehr als 10 000 Wohnungen zu schaffen“, sagte Hölmer. Der Spreepark sei wirklich komplett tabu.

Eigentlicher Verlierer des Ganzen wäre bei dem Versteigerungsszenario ohnehin die Deutsche Bank. Die frühere Betreiberin des Spreeparks, Eva Witte, hat bei ihr noch Schulden in Höhe von 30 Millionen Euro, die sie aber nicht begleichen kann. Würde das Erbbaurecht per Vertrag an einen Dritten übertragen, kämen die Schulden mit - unattraktiv für jeden Investor. Anders bei der Zwangsversteigerung. Dort bekommt die Bank das, was nach Abzug der fälligen Steuern und der Gerichtsgebühren vom Versteigerungserlös übrig bleibt. Die restlichen Ansprüche erlöschen dann. Das Geldinstitut lehnte es auf Anfrage ab, den Vorgang zu kommentieren.

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