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Sürücü-Prozess: Das Urteil lässt viele Fragen offen

Der Mörder von Hatun Sürücü ist zu einer knapp zehnjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Berlins Innensenator Erhart Körting forderte die Familie indirekt zum Verlassen Deutschlands auf.

Berlin - Hohe Jugendstrafe und zwei Freisprüche im "Ehrenmord"-Prozess: Der junge Berliner Türke, der seine Schwester im Namen der Familienehre erschossen hat, ist zu neun Jahren und drei Monaten Jugendhaft verurteilt worden. Seine beiden mitangeklagten älteren Brüder wurden wegen Mangels an Beweisen freigesprochen. Das Berliner Landgericht sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass der zur Tatzeit 18-Jährige seine 23-jährige Schwester Hatun Sürücü am 7. Februar des Vorjahres mit drei Schüssen in den Kopf getötet hatte. Die Staatsanwaltschaft hat bereits Revision gegen den Schuldspruch sowie die Freisprüche beim Bundesgerichtshof eingelegt.

Nach Ansicht der Richter musste die junge Frau, Mutter eines kleinen Sohnes, sterben, weil der Täter den westlichen Lebensstil seiner Schwester ablehnte, die auch das muslimische Kopftuch abgelegt hatte. Ungeklärt blieb laut Gericht, ob die Familie den Entschluss zur Tötung gemeinschaftlich fasste.

Der inzwischen 20-Jährige, schmale Mann hatte die Tat gleich zu Beginn des Prozesses gestanden. Das Gericht sprach von einer "unfassbaren Dimension" der Tat. "Die lebenslustige, junge Frau wurde Opfer, weil sie ihr Leben lebte, so wie sie es für richtig hielt - dafür wurde sie erschossen von ihrem Bruder und das alles mitten unter uns", sagte der Vorsitzende Richter Michael Degreif. Mit dem Strafmaß blieb das Gericht unter der höchsten Jugendstrafe von zehn Jahren. Die Staatsanwaltschaft hat Revision gegen den Schuldspruch sowie die Freisprüche beim Bundesgerichtshof eingelegt. Sie hatte wegen gemeinschaftlichen Mordes lebenslange Haft für die älteren Brüder sowie neun Jahre und acht Monate Haft für den Mörder gefordert.

Der Mord hatte bundesweit Entsetzen hervorgerufen und eine Debatte über Zwangsehen und Parallelwelten von Ausländern in Deutschland ausgelöst. Die in Berlin geborene junge Frau hatte sich nach einer Zwangsverheiratung in der Türkei von ihrem Mann getrennt und nach der Rückkehr ein eigenständiges Leben mit ihrem Sohn begonnen.

Hatun Sürücü sei aber auch eine einsame Frau gewesen, die den Kontakt zu ihrer Familie wieder herstellen wollte, sagte der Richter. Hier liege die besondere Tragik des Falles. Durch die Annäherung der Schwester habe sich bei dem jüngeren Bruder der Druck verstärkt, dies zu verhindern. Letztlich habe eine "Mischung aus überlieferten, traditionellen, fest verankerten Vorstellungen von Familienehre in ostanatolischen Familien" und einem eigenen Islamverständnis des jungen Mannes zu der Bluttat geführt. Er habe die Familienehre aufrechterhalten wollen. Die Lebensweise seiner Schwester habe er verachtet.

Brüder stritten Beteiligung ab

"Die Tat war gedanklich lange geplant. Es trieb ihn schon lange, dass er es tun müsse, weil es die anderen nicht taten", sagte Richter Degreif. Er habe die beschädigte Ordnung wieder herstellen wollen. Wie die Tat genau vorbereitet wurde, ließ sich indes nicht klären. Hatun Sürücü starb an dem eiskalten Abend unweit ihrer Wohnung in Berlin-Tempelhof an einer Bushaltestelle. Dorthin hatte sie ihren Bruder nach einem Besuch begleitet. Ihr Mörder hatte sie laut Urteil noch gefragt, ob sie ihre Sünden bereue, bevor er aus nächster Nähe abdrückte. Die Pistole wurde nie gefunden.

Die beiden älteren Brüder hatten eine Beteiligung bestritten. Laut Urteil hatten sie keine Kontakte zur Schwester. Es habe keine unmittelbaren Beweise gegeben, dass der inzwischen 26-Jährige die Waffe besorgt und der ein Jahr jüngere Bruder den Tatort überwacht habe, wovon die Staatsanwaltschaft ausging. Es gab nur eine Zeugin vom Hörensagen, auf deren Aussagen sich im wesentlichen die Anklage gestützt hatte. Die Anklage hatte sich im wesentlichen auf Hinweise der Ex-Freundin des Täters gestützt. Die Schülerin wurde in ein Zeugenschutzprogramm aufgenommen und lebt an einem geheimem Ort. Sie hatte gesagt, ihr damaliger Freund habe sich ihr anvertraut.

Die Reaktionen auf das Urteil waren unterschiedlich. So haben nach Ansicht des Zentralrats der Muslime nichts mit dem Islam zu tun. Kein Mord könne durch den Islam gerechtfertigt werden, insbesondere nicht der "Ehrenmord", hieß es. Die Union im Bundestag forderte "Null Toleranz". Die "schändliche Form der Selbstjustiz" entspreche nicht den Wertvorstellungen von der Würde und Selbstbestimmung der Frau. Zwangsehen seien "keine private oder kulturell tolerierbare Angelegenheit". Berlins Innensenator Erhart Körting (SPD) forderte die türkische Familie indirekt zum Verlassen Deutschlands auf. Das Verfahren habe gezeigt, dass die "scheinintegrierte Familie" mit ihren Wertvorstellungen noch nicht in Deutschland angekommen sei.

Der Grünen-Europaparlamentarier Cem Özdemir zeigte sich unzufrieden. "Wenn man weiß, dass solche Mordurteile im Familienrat gefällt werden und der Jüngste ausgesucht wird, weil man bei ihm das geringste Strafmaß erwartet, dann sendet dieses Urteil das falsche Signal in die Gesellschaft." Die Linkspartei wertete das Urteil als "ambivalent". Die UN-Menschenrechtskommission geht von weltweit etwa 5000 Frauen und Mädchen aus, die alljährlich Opfer von "Ehrenmorden" werden. (tso/dpa)

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