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Ist Tegel als weiterer Standort gegenüber dem BER durchsetzbar?

© dpa

TXL-Volksentscheid: BUND hält Offenhaltung von Tegel für nicht durchsetzbar

Ein Anwalt des Umweltverbands BUND bestätigt, dass die Wiederzulassung Tegels planungsrechtlich nicht durchsetzbar sei. Doch da sind sich nicht alle Rechtsexperten einig.

Fünf Juristen – sechs Meinungen. Wenige Wochen vor dem Volksentscheid zur Zukunft des Flughafens Tegel sind sich Rechtsexperten weiter uneinig, ob es überhaupt möglich wäre, von der innerstädtischen Anlage weiterzufliegen. Der Senat hat die Betriebsgenehmigung 2004 aufgehoben, 2006 ist der Flughafen planerisch entwidmet worden. Betrieben wird er nur noch „vorübergehend“ – bis zu einem halben Jahr nach der offiziellen Inbetriebnahme beider Start- und Landebahnen am neuen Hauptstadtflughafen BER.

Am Dienstag bestätigte der auf Verwaltungsrecht spezialisierte Berliner Anwalt Karsten Sommer die Rechtsauffassung des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), dass die Wiederzulassung Tegels als Flughafen planungsrechtlich nicht durchsetzbar sei. Geändert werden müsse auf jeden Fall der Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg, der den BER als alleinigen Flughafen für den nationalen und internationalen Verkehr vorsehe.

Entscheidend sei der Lärmschutz

Eine Änderung dieses Planes führe aber zu einer umfassenden raumordnerischen Abwägung, erklärte der BUND. Tegel lässt sich nach Ansicht von Sommer bei der Abwägung „kaum“ als weiterer Standort gegenüber dem Single-Flughafen BER durchsetzen. Entscheidend sei vor allem der Lärmschutz. Und bei einer Aufgabe des Flugbetriebs in Tegel würden deutlich mehr Menschen vom Krach entlastet, als am BER neu belastet würden. Ob andere Standorte wie Neuhardenberg oder Finow in eine raumordnerische Alternativenprüfung einzubeziehen seien und sich aufgrund der Lärmbelastung von deutlich weniger Anwohnern gegenüber Tegel durchsetzen würden, bedürfe einer näheren Prüfung, schreibt Sommer in seiner Analyse.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages sowie das von Ryanair in Auftrag gegebene Gutachten von Frontier Economics kommen zu dem Ergebnis, dass ein Weiterbetrieb auch rechtlich durchzusetzen wäre. Frontier Economics hatte vor allem mit der nach Ansicht der Gutachter am BER fehlenden Kapazität argumentiert, weshalb man Tegel weiter brauche. Inzwischen hat die Flughafengesellschaft jedoch, wie berichtet, einen „Masterplan 2040“ vorgelegt, der bis 2035 einen Ausbau am BER vorsieht, der den Bedarf zu jeder Zeit decken kann.

Absage von Merkel

BUND-Landesgeschäftsführer Tilmann Heuser erklärte am Dienstag, den Tegel-Befürwortern scheine offenbar nicht klar zu sein, dass es rechtlich keinen alles überragenden Vorrang der Interessen des Flugverkehrs gegenüber den Interessen der Anwohner sowie den Aspekten des Umwelt- und Klimaschutzes und der Stadtentwicklung gebe.

Zuletzt hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) Tegel eine Absage erteilt – mit Verweis auf die rechtliche Lage. Damit widerspricht die Kanzlerin der Haltung der Berliner CDU, die Tegel, anders als früher, nun doch als Flughafen behalten will.

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