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Attacke auf Ex-Freundin: Messerstecher war als gewalttätig bekannt

Dennoch rechnete niemand mit dem Angriff auf seine Ex-Freundin in der betreuten Mutter- und Kind-Wohnung. Die beiden hatten offenbar Streit ums Sorgerecht.

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Der 34-Jährige Messerstecher, der am Mittwoch vor den Augen der Kinder auf seine Ex-Freundin eingestochen hatte, ist in Untersuchungshaft. Laut Polizei erging am frühen Abend gegen den Mann Haftbefehl. Zur Tat selbst wurden nur wenige neue Details bekannt. Nach Angaben eines Ermittlers war es bei dem Streit des Mannes mit seiner ehemaligen Partnerin um die Trennung und das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder gegangen. Schon vor der Messerattacke habe der 34-Jährige dort lautstark randaliert, so dass Zeugen die Polizei gerufen haben. Die Beamten seien schnell am Tatort eingetroffen, so dass der Mann unmittelbar nach der Messerattacke festgenommen werden konnte. Ob der 34-Jährige bereits bei der Polizei bekannt ist, wird noch geprüft. Die erste Mordkommission hat die Ermittlungen übernommen.

Für die Mitarbeiter der Einrichtung, in der die 24-jährige Frau mit den beiden Kindern vorübergehend lebte, kam die Attacke völlig überraschend. Der Mann hatte eher zu den engagierteren Vätern gehört, berichtet eine Mitarbeiterin. Die Kinder seien normal entwickelt gewesen, die Eltern hätten gemeinsam das Sorgerecht. Es sei zwar bekannt gewesen, dass der Mann gewalttätig werden könne; trotzdem habe niemand damit gerechnet. Die junge Frau hatte übergangsweise in der betreuten Wohnung gelebt und stand kurz vor dem Auszug in eine eigene Wohnung. Von Mitarbeitern der Einrichtung wird die Frau als eine „Mutter mit viel Energie, die vieles selbst erledigt“ beschrieben. Für die Kinder sei es eine schwere psychische Belastung, dass sie der Gewalttat zuschauen mussten. Die Frau wolle jetzt das alleinige Sorgerecht beantragen.

„Das bringt ihr aber noch nichts“, sagt die Rechtsanwältin und bekannte Familienrechtlerin Ingeborg Rakete-Dombek. „Selbst wenn sie das alleinige Sorgerecht hat, steht dem Mann immer noch ein Umgangsrecht mit seinen Kindern zu.“ Es habe den Rang eines Grundrechts. Den Umgang des Vaters mit seinen Kindern auszuschließen, sei jedoch nur in Ausnahmefällen möglich. „Wenn das Gericht entscheidet, dass der Umgang mit dem gewalttätigen Vater das Kindeswohl gefährdet, kann es für eine gewisse Zeit, etwa ein Jahr, den Umgang völlig ausschließen. Er darf aber nicht auf Dauer den Kontakt verlieren.“ In einem Fall wie diesem, bei dem ein versuchtes Tötungsdelikt vor den Augen der Kinder begangen wurde, sei eine Kindeswohlgefährdung aber wohl anzunehmen. Das hätten Gerichte in ähnlichen Fällen bereits entschieden.

Es habe aber zum Beispiel auch schon Fälle gegeben, in denen Kinder ihren Vater im Gefängnis besuchen mussten, damit er Gelegenheit zum Umgang hat.

Immer wieder kommt es zu tragischen Gewaltverbrechen, vor allem wenn Frauen sich von ihren Männern trennen wollen. Erst im Juni wurde der 25-jährige Mahedi S. zu lebenslanger Haft verurteilt, weil er seine Frau vor den Augen der Kinder erstochen hatte. Die Frau hatte sich zwei Monate zuvor von ihm getrennt.

Ebenfalls im Juni wurde die 30-jährige Semanur S. von ihrem Mann auf bestialische Weise ermordet und enthauptet. Ein Polizist nannte das Verbrechen damals den „mit Abstand grausigsten Fall, von dem ich seit Jahren gehört habe“.

Dabei sind Tötungsdelikte nur das seltene Extrem. Insgesamt 16 108 Mal ist die Berliner Polizei im vorigen Jahr ausgerückt, um einzuschreiten, weil Männer auf ihre Frauen eingeschlagen oder getreten haben.

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