Berlin : UN-Terrorliste stoppte Häuserkäufer

20.02.2006 00:00 UhrVon -

Prozess gegen Grundbuchamt

Die umstrittene Terrorverdachtsliste der Vereinten Nationen hat in Berlin zu einem Rechtsstreit geführt. Das Kammergericht hat über einen Grundbuchstreit zu entscheiden. Zum Streit war es gekommen, weil eine auf der Terrorverdachtsliste geführte Person wegen dieser Listung einen Immobilienkauf nicht im Grundbuch eintragen lassen konnte. Das entspricht den Ausführungsbestimmungen der Europäischen Union zu der Terrorverdachtsliste, daran hielt sich das Grundbuchamt. Der Immobilienkäufer hatte dagegen Rechtsmittel eingelegt.

Das Verfahren dürfte für Behörden und Banken interessante Schlüsse auf die Gültigkeit der Liste und die entsprechenden EU-Ausführungsbestimmungen zulassen.

Die im Internet einsehbare Liste enthält die Namen von weltweit gesuchten Personen, die unter einem Terrorverdacht stehen. Behörden und Banken sind gehalten, alle möglichen Geld-Transaktionen der Genannten zu unterbinden und ihre Vermögen einzufrieren. So sollen sie auch daran gehindert werden, Grundstücke zu kaufen und als Eigentümer im Grundbuch geführt zu werden. Die Mitgliedstaaten der EU haben sich schon im Jahr 2002 bereit erklärt, die finanziellen Maßnahmen gegen Terrorverdächtige zu unterstützen – auch wenn viele Politiker die Liste für einen Verstoß gegen fundamentale Rechtsgrundsätze halten.

Innensenator Ehrhart Körting zum Beispiel hält die Liste für unvereinbar mit der UN-Menschenrechtscharta. In der Antwort auf eine kleine Anfrage des FDP-Abgeordneten Alexander Ritzmann, in der auch der Grundbuchstreit erwähnt ist, bestätigt Körting, dass es in Berlin eine Reihe von Verdachtsfällen gegeben hat. In einigen der Fälle wurden steuerliche Guthaben nicht ausgezahlt. In anderen Fällen verzögerten Job-Center die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II. Ritzmann hält die Liste als solche für sinnvoll. Er fordert allerdings, den Rechtsschutz zu verbessern. Personen, die wegen einer Namensgleichheit auf der Liste (siehe Link) stünden, müssten Anspruch auf Streichung haben, sagt der FDP-Mann. Rechtsschutz ist bislang nicht möglich.wvb.

www.un.org/Docs/sc/committees/1267/1267ListEng.htm

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